Köln/Luxemburg. Deutsche Verkehrssünder können unter Umständen dauerhaft ohne Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) einen neuen Führerschein im EU-Ausland erwerben, befürchtet der TÜV Rheinland. In einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg sieht Karin Müller, Leiterin des Medizinisch-Psychologischen Instituts beim TÜV Rheinland, einen „eklatanten Verstoß gegen die Verkehrssicherheit“. Müller weiter: „Die MPU wird schließlich nicht zum Spaß gemacht, sondern um extrem verkehrsauffälligen Autofahrern zu helfen, die häufig auch Probleme in anderen Lebensbereichen haben." Die Gründe für den Verlust der Fahrlizenz seien vielfältig, etwa eine Autofahrt mit mehr als 1,6 Promille oder Promille-Wiederholungsfahrten Auch notorische Raser sowie Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen im Straßenverkehr aufgefallen sind müssen zur MPU. In dem aktuellen Fall hatte der Kläger mit Wohnsitz in Österreich nach Entzug seiner deutschen Fahrerlaubnis und Ablauf einer 18 Monate langen Sperrfrist einen neuen Führerschein in Österreich erworben. Das Landratsamt München hatte seinen Antrag auf Umschreibung der österreichischen Fahrerlaubnis in eine deutsche abgelehnt. Nach Ansicht der Behörde bestünden durch den Entzug Zweifel an der Fahreignung, die nur durch eine bestandene MPU ausgeräumt werden könnten. Diese Argumentation verwarfen die Luxemburger Richter mit dem Hinweis auf die abgelaufene Sperrfrist und die in Österreich erfolgte verkehrspsychologische Untersuchung ab. Bisher gibt es nur in wenigen EU-Ländern eine mit der MPU vergleichbare Untersuchung, warnt der TÜV Rheinland. Es müsse erreicht werden, dass die Standards der gesundheitlichen und charakterlichen Eignung in Europa angeglichen werden, um zu verhindern, dass durch Alkoholsünder Verkehrsteilnehmer zu Tode kommen. (sb)
Führerscheinentzug: TÜV Rheinland kritisiert EuGH-Entscheidung
Verkehrssicherheit gefährdet: Keine Pflicht zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung bei EU-Führerschein