Flughafenverband fordert Umsetzung der EU-Entgelte-Richtlinie

19.02.2010 14:35 Uhr

Zwei wissenschaftliche Gutachten des Flughafenverbands ADV unterstützen die Forderung nach einer Umsetzung der EU-Entgelte-Richtlinie

Berlin. Zwei Gutachten sollen die Forderung des Flughafenverbands Arbeitsgemeinschaft Deutscher Flughäfen (ADV) nach einer Umsetzung der EU-Entgelte-Richtlinie in nationales Recht ohne Änderungen untermauern. Nach Auffassung der Gutachter seien die Forderungen nach einer zentralen Regulierungsbehörde zur Festsetzung von Flughafenentgelten nicht nur unbegründet, sondern würden auch mehr Kosten durch neue Bürokratie verursachen, heißt es in einer Mitteilung. Zudem war es nicht die Intention des Europäischen Gesetzgebers, bestehende nationale Aufsichtsstrukturen infrage zu stellen. Regulierungsbehörden seien in Wirtschaftszweigen sinnvoll, in denen ein oder wenige große Anbieter einer Vielzahl von Nachfragern gegenüberstehen. Das Gutachten beweise außerdem, dass die Airlines bei der Festsetzung der Entgelte ihre Marktmacht klar zum eigenen Vorteil ausspielen. Im deutschen Luftverkehr sind Nachfrager zwei große Airlinegruppen: Lufthansa und Air Berlin teilen sich zwei Drittel des Marktes auf. Diesem Duopol stehen alleine in Deutschland 23 internationale Verkehrsflughäfen als Anbieter gegenüber. Die bisher praktizierte Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern bei der Genehmigung der Flughafenentgelte habe sich in den letzten Jahrzehnten laut ADV bewährt. Die Entgelte werden in einem mehrstufigen Verfahren unter aktiver Beteiligung der Airlines festgelegt. Wenn die Fluggesellschaften mit der Höhe der Entgelte nicht einverstanden seien, können sie die Zahlungen verweigern. Die Flughäfen müssen in diesem Fall die Entgelte vor Gericht geltend machen. Nach über dreijährigen Beratungen hat der europäische Gesetzgeber im März vergangenen Jahres eine Richtlinie über Flughafenentgelte verabschiedet. Diese Richtline wird in den kommenden Monaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die zwei Gutachten wurden von der Beratungsgesellschaft Horváth und Partners sowie der Rechtsanwaltssozietät DLA Piper angefertigt. (ab)

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