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Flughafen München: Dritte Startbahn darf gebaut werden

19.02.2014 12:24 Uhr
Flughafen München: Dritte Startbahn darf gebaut werden
Die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München darf nun aus rechtlicher Sicht gebaut werden
© Foto: FMG/Werner Hennies

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die Klagen gegen den Bau einer dritten Startbahn abgelehnt.

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München. Freude bei der Wirtschaft und den Startbahnbefürwortern und Enttäuschung bei den Startbahngegnern löste die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aus. Der VGH hatte wies am Mittwoch alle 17 Klagen gegen das Milliardenprojekt am Münchner Flughafen ab. Geklagt gegen die 2011 vom Freistaat erteilte Baugenehmigung hatten mehrere Kommunen, der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und mehrere Privatpersonen. Eine Revision ließen die Richter des VGH nicht zu.

Die bayerische Wirtschaft mahnt nach dem Urteil zu einer schnellen Umsetzung des Bauvorhabens. „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung nicht nur grünes Licht für den Ausbau des Flughafens, sondern für die weitere positive Entwicklung des Wirtschaftsraums gegeben“, sagte Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der bayerischen Wirtschaft.

Der bayerische Finanzminister Markus Söder schränkt jedoch ein, dass nach dem Urteil zunächst kein Bau der Startbahn beginne. Söder will die Rechtskraft des Urteils abwarten. Der Finanzminister begrüßte das Urteil: „Es ist eine Bestätigung unserer seriösen Planung“.

Große Enttäuschung herrschte bei den Startbahngegnern. Nach dem Urteil hatten sich im Gericht tumultartige Szenen abgespielt, der Richter ließ angesichts des lautstarken Protests den Saal räumen.  (dpa/kitz)

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