Flughafen Leipzig/Halle misst Lärmbelästigung

23.05.2008 14:04 Uhr

Der Flughafen Leipzig/Halle reagiert mit verstärkten Lärmmessungen auf Kritik von Anwohnern. Mit zehn stationären und zwei mobilen Geräten für rund 400 000 Euro soll die Belastung gemessen werden, teilte Flughafenchef Eric Malitzke mit.

Leipzig. Die Werte sollen seinen Angaben zufolge sobald wie möglich veröffentlicht werden. Er rechnete damit, dass dies im dritten Quartal der Fall sein könnte. Die Beschwerden von Anwohnern haben insbesondere zugenommen, nachdem die Deutsche Posttochter DHL ihr europäisches Drehkreuz für Luftfracht Ende März von Brüssel nach Leipzig/Halle verlagerte. „Wir werden überprüfen, ob die Belastung höher ist als wir sie berechnet haben“, sagte Malitzke. Wenn nötig, werde sein Unternehmen weitere Maßnahmen zum passiven Lärmschutz ergreifen. Dies gelte auch für Bodenlärm. Zugleich trat der Flughafenchef erneut Vorwürfen von Bürgerinitiativen entgegen, wonach es entlang der sogenannten Südabkurvung in Leipziger Wohngebieten erhebliche Lärmbelästigungen durch bis zu 100 Überflüge gibt. „Ich hätte gerne über 100 Überflüge am Tag“, sagte Malitzke ironisch. Tatsächlich habe es im Mai auf der Route durchschnittlich nur alle 100 Minuten einen Überflug gegeben. Die Strecke werde zudem nur bei Ostwind und somit an etwa 120 Tagen im Jahr genutzt. Nachts sei sie gänzlich tabu. Malitzke betonte, dass der Flughafen an seinem Ausbau festhalten werde. „Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir ein Frachtdrehkreuz werden wollen und dass es Nachtflüge gibt.“ Dies sei durch die öffentlichen Genehmigungsverfahren nachvollziehbar gewesen. 1997 Jahre habe der Flughafen 190.000 Flugbewegungen für das Jahr 2010 prognostiziert. Derzeit gebe es mehr als 50.000 Bewegungen. „Wir haben alles, was wir geschrieben haben, auch so gemeint“, sagt er auch mit Blick auf die erneute Überprüfung des Flughafens durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Es verhandelt am 15. Juli die Klagen von Anwohnern, die sich gegen die uneingeschränkte Start- und Landeerlaubnis für Frachtmaschinen wehren. In einem ersten Verfahren hatten Gegner ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen in der Zeit von 23.30 bis 5.30 Uhr erzwungen.

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