Stuttgart. Nach Angaben des Gerichts vom Mittwoch fordern zwei Bürger vom Regierungspräsidium Stuttgart als zuständiger Landesbehörde einen Aktionsplan mit kurzfristigen Maßnahmen gegen den Feinstaub. Sie machen den Schutz ihrer Gesundheit geltend. Am Ostermontag wurde auf der Münchner Landshuter Allee, eine der meist befahrenen Straßen der bayrischen Landeshauptstadt, in diesem Jahr bereits zum 36. Mal in diesem Jahr der nach der EU-Richtlinie geltende Grenzwert für Feinstaub überschritten. Die Richtlinie schreibt seit Anfang des Jahres vor, dass pro Jahr an maximal 35 Tagen höchsten 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erreicht werden dürfen. Wegen der zu hohen Feinstaubwerte hat gestern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) eine Klage beim Verwaltungsgericht München einreichen. Diese richte sich gegen die Stadt München und gegen die Regierung von Oberbayern. in Bürger in München gerichtlich gegen die Feinstaubbelastung vor. Das Verwaltungsgericht München bestätigte bereits den Eingang der Klage. Zugleich wurden Einstweilige Anordnungen beantragt, mit denen die Stadt München und das Land Bayern zu kurzfristigen Maßnahmen und einem Aktionsplan verpflichtet werden sollen. Bereits gestern hatte Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, angekündigt, dass die DUH über ihren Anwalt Remo Klinger im einstweiligen Verfügungsverfahren Sofortmaßnahmen zum Gesundheitsschutz der Münchner Bürger beim Münchner Verwaltungsgericht beantragen werde. Denkbar sei beispielsweise eine sofortige Sperrung der Münchner Stadtrings (Mittlerer Ring) sowie weiterer Teile des Stadtgebiets für den Schwerlastverkehr. Resch: „Eine weitere sinnvolle und durchsetzbare Maßnahme ist ein Fahrverbot für Diesel-PKW ohne Partikelfilter.“
Feinstaubbelastung: Weitere Klagen eingereicht
Beim Verwaltungsgericht Stuttgart sind die ersten Klagen gegen das Land Baden-Württemberg wegen zu hoher Feinstaubkonzentrationen in der Landeshauptstadt eingegangen.