Wien/Brenner. Auf der italienischen Brennerautobahn A22 besteht am Dienstag, 26. Oktober, von 0 Uhr bis 22 Uhr auf dem Streckenabschnitt von Sterzing bis zur Brennergrenze ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen (zulässiges Gesamtgewicht) für Fahrten in Richtung Norden. Auf einen entsprechenden Erlass der Provinz Bozen weist die Wirtschaftskammer Wien hin. An diesem Tag besteht in Österreich ein Feiertagsfahrverbot (der 26. Oktober ist Nationalfeiertag).
Vom Fahrverbot in Italien ausgenommen, sind laut der Wirtschaftskammer Fahrzeuge, die zu folgenden Zwecken dienen: ausschließliche Beförderung von Schlacht- oder Stechvieh, leicht verderbliche Lebensmittel, Getränkeversorgung in Ausflugsgebieten, unaufschiebbare Reparaturen an Kühlanlagen, Abschleppdienste, Pannenhilfen, vom Straßenreiniger für den Einsatz in Notfällen zur Aufrechterhaltung des Straßenverkehrs genutzte Fahrzeuge und Fahrzeugzüge. Ebenfalls ausgenommen vom Fahrverbot sind Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen, Müllabfuhr, Personentransport im regulären Linienverkehr, sowie für unaufschiebbare Fahrten der Streitkräfte und landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen.
Auch Fahrten im kombinierten Güterverkehr Straße – Schiene sind vom Fahrverbot auf der italienischen Brennerautobahn ausgenommen. Hierfür muss eine Reservierung vorgelegt werden, welche die Angaben über das Fahrzeugkennzeichen bzw. das Fahrtdatum und die Uhrzeit des vorgemerkten Zuges enthält. (tb)