-- Anzeige --

Fahrpersonalgesetz soll Anfang Juni in Kraft treten

16.04.2007 09:49 Uhr

Bundesverkehrsministerium weist Bericht zurück, wonach Verstöße von LKW-Fahrern nicht mehr geahndet werden können

-- Anzeige --

Berlin. Das Bundesverkehrsministerium hat einen neuen Bußgeldrahmen für Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten von Bus- und Lastwagenfahrern innerhalb von vier bis sechs Wochen angekündigt. Man rechne damit, dass das Fahrpersonalgesetz Anfang Juni in Kraft trete, sagte eine Sprecherin des Ministeriums am Samstag. Sie wies zugleich einen Bericht des „Hamburger Abendblatts“ zurück, wonach Verstöße von LKW-Fahrern nicht mehr geahndet werden können, weil die Bundesregierung es versäumt habe, gemeinsam mit der neuen europäischen Lenk- und Ruhezeitenverordnung zum 11. April auch die Bußgeldvorschriften in nationales Recht umzusetzen. In der Zeitung genannte mögliche Verluste für die öffentlichen Kassen in Höhe von 500 Millionen Euro bezeichnete sie als nicht nachvollziehbar. So verhänge das zuständige Bundesamt für Güterverkehr jährlich für alle Verstöße lediglich Bußgelder in Höhe von 11 Millionen Euro. „Es gibt keinen rechtsfreien Raum“, sagte die Sprecherin. Es gelte die EU-Verordnung. Die Regelungen, die für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgen sollen, begrenzen die wöchentliche Fahrzeit auf maximal 56 Stunden. Nach sechs Arbeitstagen müssen Fahrer neuerdings einen Tag ruhen. Bislang durften sie an bis zu zwölf aufeinander folgenden Tagen hinter dem Steuer sitzen. Zudem müssen Fahrer innerhalb von 24 Stunden nun eine Ruhepause von neun, statt bisher acht Stunden einlegen. Verstöße werden nach Angaben der Sprecherin geahndet. Zwar könnten in der Übergangszeit keine Bußgelder erhoben werden, aber der Fahrer könne an der Weiterfahrt gehindert werden. Auch noch offene Fälle könnten weiterverhandelt werden, sobald der neue Bußgeldrahmen in Kraft sei. Eine auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwältin sagte dagegen im „Hamburger Abendblatt“ unter Bezug auf ein Urteil aus Itzehoe: „Alle Bußgeldbescheide, die rückwirkend bis zu vier Jahren noch nicht abgeschlossen sind, müssen jetzt eingestellt werden.“ (dpa/tz)

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Die VerkehrsRundschau ist eine unabhängige und kompetente Abo-Fachzeitschrift für Spedition, Transport und Logistik und ein tagesaktuelles Online-Portal. VerkehrsRunschau.de bietet aktuelle Nachrichten, Hintergrundberichte, Analysen und informiert unter anderem zu Themen rund um Nutzfahrzeuge, Transport, Lager, Umschlag, Lkw-Maut, Fahrverbote, Fuhrparkmanagement, KEP sowie Ausbildung und Karriere, Recht und Geld, Test und Technik. Informative Dossiers bietet die VerkehrsRundschau auch zu Produkten und Dienstleistungen wie schwere Lkw, Trailer, Gabelstapler, Lagertechnik oder Versicherungen. Die Leser der VerkehrsRundschau sind Inhaber, Geschäftsführer, leitende Angestellte bei Logistikdienstleistern aus Transport, Spedition und Lagerei, Transportlogistik-Entscheider aus der verladenden Wirtschaft und Industrie.