Eurotunnel bangt um Weiterbetrieb von My Ferry Link

26.03.2014 12:06 Uhr
My Ferry Link
My Ferry Link betreibt drei Fähren zwischen Dover und Calais
© Foto: My Ferry Link

Nach einer Vorentscheidung der britischen Competition Commission (CC) droht My Ferry Link die Einstellung des Fährverkehrs.

Paris. Um den Weiterbetrieb seiner drei Fährschiffe im Verkehr zwischen Calais und Dover muss sich der Betreiber des Bahntunnels unter dem Ärmelkanal jetzt ernsthaft Sorgen machen. Die Eurotunnel S.A. hatte sie seinerzeit aus der Konkursmasse der ehemaligen SNCF-Reederei SeaFrance übernommen und ihren Betrieb per Leasingvertrag einer genossenschaftlich organisierten Gruppierung namens SCOP übertragen. Die Fähren fahren seither unter dem Namen My Ferry Link. Diese Konstruktion war von der französischen Wettbewerbsbehörde als wettbewerbsverträglich eingestuft worden, nicht aber von deren britischem Pendant, der Competition Commission (CC). Sie sah in der durch Eurotunnel geschaffenen dritten Fähren-Linie im Ärmelkanal, neben der P&O unter britischer Flagge und DFDS Seaways mit einem französisch-dänischen Konsortium, eine Beeinträchtigung der beiden Konkurrenten.  Der Tunnelbetreiber müsse deshalb den Fährverkehr einstellen und die Schiffe dürften den Hafen von Dover nicht mehr anlaufen, so der vor zwei Jahren getroffene Entscheid aus London.

Klärung der Kompetenzlage

Eurotunnel wandte sich daraufhin an das Competition Appeal Tribunal (CAT) und bat um Klärung der Kompetenzlage. Im Dezember hob das Gericht die CC-Entscheidung einstimmig auf und ersuchte die Wettbewerbshüter darüber zu befinden, ob die fragliche Transaktion zwischen SeaFrance und Eurotunnel eine Firmenübernahme darstelle oder nur um eine Übernahme der Aktiva. Hiervon hänge ab, ob das CC befugt sei, über den Fall zu urteilen. Vor wenigen Tagen hat das CC nunmehr in einer Vorentscheidung seine rechtliche Kompetenz bestätigt bekommen und die endgültige Entscheidung für Anfang  Mai angekündigt. Eurotunnel habe SeaFrance in der Tat übernommen und damit gegen das Wettbewerbsrecht, den „Merger Act“ verstossen, urteilte die Behörde. MyFerryLink müsse daher den Fährbetrieb zwischen Calais und Dover einstellen. Bis zum Schlussentscheid sollen sich jetzt die streitenden Parteien dazu äussern.

Unverständnis über Entscheidung

Eurotunnel hat mit Befremden auf den Vorentscheid reagiert und macht geltend, die drei Fährschiffe erst ein halbes Jahr nach der Liquidierung der SNCF-Tochter übernommen und ihren Betrieb der selbständigen Firma SCOP übertragen zu haben. Es sei daher unverständlich, wie man dies als Übernahme von SeaFrance ansehen könne. Ferner bestreitet der Tunnelbetreiber, dass der seit zwei Jahren betriebene dritte Fährverkehr im Kanal den dortigen Wettbewerb beeinträchtigt habe. „Absolut unglaubwürdig“ sei auch die Ankündigung eines der Mitbewerber, er sei auf Dauer gezwungen, sich aus dem Kanalgeschäft angesichts der aktuellen Konkurrenzlage zurückzuziehen. Dagegen sprächen schon dessen Finanzmacht und erklärter Wille zur Expansion. Wenn das CC aber letztlich an seiner Markteinschätzung von vor zwei Jahren festhalte und die Lage nicht nach der heutigen Situation beurteile, werde Eurotunnel sich gezwungen sehen, den Fährverkehr einzustellen. (jb)

 

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