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EU will Verkehrssünder schneller belangen

01.12.2010 17:59 Uhr
EU will Verkehrssünder schneller belangen
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas forciert den Kampf gegen Verkehrssünder
© Foto: EU-Kommission

Die EU-Verkehrsminister wollen ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen verabschieden

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Brüssel. Wer im Ausland als Verkehrssünder auffällt, soll künftig schneller belangt werden können. Die EU-Verkehrsminister werden sich bei ihrem Treffen an diesem Donnerstag in Brüssel voraussichtlich auf ein Gesetz zur grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen einigen. Über elektronischen Datenaustausch wollen die 27 EU-Staaten den Halter des Fahrzeugs dann ausfindig machen und ihn zur Verantwortung ziehen.

Ob Alkohol am Steuer, zu schnelles Fahren, Handy-Telefonate während der Fahrt oder das Überfahren einer roten Ampel - bei all diesen Delikten können Staaten künftig den Namen und die Adresse eines Fahrzeugbesitzers aus dem Kfz-Register seines Heimatlandes erfragen. Nach der Einigung der Minister muss das Europaparlament den Vorschlag noch billigen. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die EU-Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein ausländischer Fahrer gegen Verkehrsregeln verstößt, liegt laut EU-Kommission drei Mal höher als bei einem einheimischen Fahrer. „Viele Menschen scheinen zu denken, dass Regeln im Ausland für sie nicht mehr gelten", sagte EU-Verkehrskommissar Siim Kallas am Mittwoch in Brüssel. Verkehrssünder kämen oft straflos davon, weil die Polizei den Fahrer nicht ausfindig machen könne.

Einige Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, haben aber noch Bedenken gegen die neuen Regeln. Sie argumentieren, dass der Halter eines Fahrzeugs nicht unbedingt der Fahrer gewesen sein muss und sich daraus rechtliche Probleme ergeben. Die EU-Kommission geht aber davon aus, dass die Minister eine Formulierung finden werden, mit der auch Deutschland leben kann. Die neue EU-Richtlinie wird weder die Art der Verstöße noch das Strafmaß angleichen.

Bereits seit Oktober gelten in Deutschland bei der Strafverfolgung die EU-Regeln zum „Knöllchen ohne Grenzen". Strafmandate aus dem EU-Ausland werden auch in Deutschland eingetrieben, wenn es um mehr als 70 Euro geht. (dpa) 

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