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EU: Weiter keine Mehrheit für das Lieferkettengesetz

28.02.2024 15:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Lieferkettengesetz auf dem Laptop
Derzeit ist offen, ob auf EU-Ebene über das Lieferkettengesetz neu verhandelt werden muss
© Foto: MQ-Illustrations/AdobeStock

Das geplantes EU-Lieferkettengesetz hat erneut keine Mehrheit unter den EU-Staaten gefunden, auch die Bundesregierung hatte sich auf Drängen der FDP der Stimme enthalten. Ein Durchbruch ist laut Bundesregierung vorerst nicht in Sicht.

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+++ Update am 29. Februar, 8:10 Uhr +++

Das geplante EU-Lieferkettengesetz findet weiter keine ausreichende Mehrheit unter den Mitgliedstaaten. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch, 28. Februar, mit. „Wir müssen nun den Stand der Dinge prüfen und werden sehen, ob es möglich ist, die von den Mitgliedstaaten vorgebrachten Bedenken in Absprache mit dem Europäischen Parlament auszuräumen.“ Damit ist offen, ob über das Vorhaben nochmal neu verhandelt werden muss, obwohl es im Dezember eigentlich bereits einen Kompromiss zwischen Unterhändlern der beiden Institutionen gab.

Die Bundesregierung erwartet derweil keinen weiteren Anlauf vor der Europawahl im Juni. „Da fehlt mir im Augenblick die Fantasie für", sagte Regierungssprecher Steffen Hebestreit.

Buschmann: Mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten hat nicht zugestimmt

Deutschland enthielt sich am Mittwoch bei der Abstimmung im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten. In dem Gremium wirkt das wie eine Nein-Stimme. In der Bundesregierung drängte die FDP darauf, dass Deutschland nicht zustimmt. Die Liberalen befürchten etwa, dass sich Betriebe aus Angst vor Bürokratie und rechtlichen Risiken aus Europa zurückziehen. Politiker von SPD und Grünen befürworten das Vorhaben hingegen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht sich mit seiner Ablehnung in guter Gesellschaft. Er sagte: „Mehr als die Hälfte der Mitgliedsstaaten hat dem Entwurf nicht zugestimmt, auch etwa Frankreich und Italien." In der gegenwärtigen Lage wäre die Richtlinie vor allem für Mittelständler schlicht nicht umsetzbar. 

Strengere Vorgaben als im deutschen Lieferkettengesetz

Mit dem Gesetz sollen große Unternehmen zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie etwa von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren. Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zum Klimawandel vereinbar sind.

Deutschland hat bereits ein Lieferkettengesetz. Die geplante EU-Version würde über dessen Vorgaben hinausgehen. So ist auf EU-Ebene vorgesehen, dass Unternehmen für Sorgfaltspflichtverletzungen haftbar sind, was im deutschen Gesetz ausgeschlossen ist. Zudem hätten mehr Unternehmen von der EU-Regelung betroffen sein sollen als vom deutschen Gesetz.

„Wir müssen den gescheiterten Entwurf nun beiseitelegen, um nach der Europawahl mit einer frisch ernannten Kommission Gespräche über einen bürokratiearmen, schlanken und wirksamen Entwurf auf den Weg zu bringen", schlug Buschmann vor.

Auch die FDP-Fraktion im Bundestag zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis der Abstimmung. „Die Beratungen heute in Brüssel zeigen deutlich, dass die Lieferketten-Richtlinie ein unausgegorenes Vorhaben ist", sagte Fraktionschef Christian Dürr der Deutschen Presse-Agentur.

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