EU-weite Geldstrafen-Vollstreckung

24.10.2006 11:59 Uhr

Auf den Homburger Tagen vom 20. bis 22. Oktober behandelten die Verkehrsrechtsanwälte aktuelle Themen des Verkehrsrechts.

Homburg. In Homburg trafen sich vom 20. bis 22. Oktober zum 26. Mal die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins. Das wohl brisanteste Thema, das besprochen wurde, behandelte die EU-weite Vollstreckung von Geldstrafen, die für Verkehrsdelikte verhängt werden (siehe VR 6). Bis zum nächsten Frühjahr muss Deutschland den EU-Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen aus dem EU-Ausland umsetzen. Problematisch ist dabei, dass nicht alle EU-Staaten dieselben Maßstäbe ansetzten. Rechtsanwalt Hans-Jürgen Gebhardt wies zum Beispiel darauf hin, dass in Österreich Polizisten die Geschwindigkeiten mit dem „Amtsauge“ schätzen könnten. Ein solches Verfahren ist in Deutschland jedoch nicht erlaubt. Gebhardt machte deshalb darauf aufmerksam, dass bei der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses in nationales Recht die deutschen Verfassungsgrundsätze gewahrt bleiben müssten. Ein weiteres wichtiges Thema war der EU-Führerschein. Grundsätzlich müssen die deutschen Behörden im Ausland erworbene Führerscheine anerkennen und sogar in nationale Dokumente umschreiben. Auch wenn bereits vor dem Erwerb der ausländischen Fahrerlaubnis Eignungszweifel gegen den Führerscheininhaber bestanden haben. Nach der aktuellen oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung können die Fahrerlaubnisbehörden jedoch eine medizinisch-psychologische Begutachtung verlangen, wenn der ausländische Führerschein rechtsmissbräuchlich erworben wurde – also wenn die nationalen Bestimmungen bewusst umgangen wurden. Das jährlich wiederkehrende Treffen der Verkehrsrechtsanwälte in Homburg wurde als Plattform für alle am Verkehrsrecht beteiligten Personengruppen geschaffen, wie Rechtsanwalt Gebhardt betonte. An der Veranstaltung nahmen dieses Jahr über 210 Fachexperten, also Rechtsanwälte, Richter, Sachverständige und Versicherer, teil. (aru)

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