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EU rügt Deutschland wegen Führerschein- und Lkw-Vorgaben

08.03.2018 16:22 Uhr
EU-Kommission, Europäische Kommission, Europa, Flaggen, Brüssel
Die Brüssel macht Druck auf Berlin, weil die Bundesregierung von wenigen Jahren aktualisierte EU-Vorschriften für den Straßenverkehr noch immer nicht in deutsches Recht umgesetzt hat
© Foto: Daniel Kalker/dpa/picture-alliance

Die Bundesregierung soll EU-Richtlinien, die bei beiden Themen rechtliche Neuerungen vorsehen, vollständig in nationales Recht umsetzen. Dafür hat sie nun zwei Monate Zeit, andernfalls droht eine Klage beim EuGH.

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Brüssel . Der deutsche Führerschein entspricht aus Sicht der EU-Kommission nicht allen europäischen Vorschriften und soll nachgebessert werden. Deutschland erhielt – ebenso wie Italien, Lettland und die Niederlande – am Donnerstag eine Mahnung aus Brüssel.

Es geht um die Darstellung der Einschränkungen der Fahrerlaubnis, zum Beispiel die Auflage, am Steuer eine Brille zu tragen. Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG in der geänderten Fassung legt nach Angaben der EU-Kommission fest, wie solche Zusatzangaben auf dem Führerschein angezeigt werden müssen. Die „nationalen Maßnahmen“ in den vier gescholtenen Ländern „laufen jedoch einigen dieser Anforderungen zuwider“, teilte die Kommission mit.

Konkret moniert wird am deutschen Führerschein nur ein winziges Detail: Bei den Angaben auf der Rückseite nutzt die Bundesrepublik einige zwei- statt dreistellige Zusatzcodes, wie ein Kommissionssprecher erläuterte. Im Sinne der Einheitlichkeit in der EU müsse das angepasst werden. Deutschland und die drei anderen Länder haben zwei Monate Zeit für eine Stellungnahme.

Brüssel macht auch Druck bei Lkw-Abmessungen und -Gewichten

Zudem forderte die EU-Kommission Deutschland, Polen und Slowenien, die der Richtlinie 2015/719/EU für höchstzulässige Abmessungen und Gewichte bestimmter Straßenfahrzeuge vollständig in nationales Recht umzusetzen. Dafür haben die betroffenen Mitgliedstaaten ebenfalls zwei Monate Zeit. Diese Vorschriften für den internationalen Straßengüterverkehr seien wichtig für das Funktionieren des Binnenmarktes und den freien Warenverkehr in Europa.

Sie sehen unter anderem Ausnahmeregelungen für schwere Lastkraftwagen vor, deren Aerodynamik verbessert wurde oder die mit alternativen Kraftstoffen betrieben werden. Damit soll vermieden werden, dass die Verwendung saubererer Fahrzeuge bestraft wird, die länger oder schwerer sind als Fahrzeuge mit konventionellem Antrieb. Wenn Deutschland der Aufforderung nicht rechtzeitig nachkommt, droht eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). (dpa/ag)

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