Brüssel. Für sichtbare Ersatzteile von Kraftfahrzeugen soll es keine Eigentumsrechte am Design mehr geben. So will es eine EU-Richtlinie, der das Europäische Parlament (EP) gestern auf seiner Straßburger Tagung in erster Lesung zugestimmt hat. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes entfiele der so genannte Geschmacksmusterschutz für KFZ-Außenteile, die mit dem Original identisch sind ("Must-match"-Ersatzteile). Die Richtlinie zielt auf die volle Liberalisierung des KFZ-Ersatzteilmarktes, betrifft aber auch die Maschinen-, Investitionsgüter- und Konsumgüterindustrie. Bisher gewährte die EU-Richtlinie 98/71 Rechtsschutz für neue Muster und Modelle vor allem bei Karosserie, Glas und Beleuchtung von Fahrzeugen. Dieser Schutz vor Nachahmungen besteht derzeit in Deutschland, Österreich, Frankreich, Finnland, Dänemark und Polen sowie weiteren neun EU-Ländern. Belgien, Irland, Italien, Spanien, Großbritannien und Ungarn gehören zu den neun Mitgliedstaaten, in denen dieser Markt bereits geöffnet ist. Die Vorschriften gelten allerdings nur für Bauelemente, deren Ersatz bei einer Reparatur die Wiederherstellung der ursprünglichen Funktion und Form bezweckt. Teile, die vorrangig anderen Absichten wie der Verschönerung eines Fahrzeugs dienen, fallen nicht unter die Rechtsbestimmungen. Das Parlament forderte, über den Ursprung einer Produktkopie durch eine Kennzeichnung wie Warenzeichen oder Firmennamen zu informieren. Die Abgeordneten sind überzeugt, dass ein freier Ersatzteilmarkt zu größerer Angebotsvielfalt und niedrigeren Preisen führt, wovon Reparaturbetriebe, Versicherer und Verbraucher profitieren werden. (dw)
EU-Parlament für freien KFZ-Ersatzteilmarkt
Das Europäische Parlament hat gegen Eigentumsrechte am Design von KFZ-Ersatzteilen gestimmt