Brüssel. Die Mitgliedstaaten sollen Einnahmen aus der Straßennutzungsgebühr ausschließlich für Investitionen in den Transportsektor verwenden. Auf diese Forderung hat sich der Verkehrsausschuss des Straßburger Europaparlaments in der Diskussion über die überarbeitete Eurovignetten-Richtlinie festgelegt. Diese Einnahmen sollten für die Erforschung und Entwicklung von saubereren Motoren, für Investitionen in alternative Transportarten wie die Schifffahrt oder für Anpassungen zur Verringerung der externen Kosten des Verkehrs verwendet werden, sagte der Berichterstatter des Parlaments, Said El Khadraoui nach der Ausschussberatung.
Die Mitgliedstaaten hatten sich einer Zweckbindung dieser Einnahmen bisher strikt verweigert. Darüber soll nun zwischen dem Parlament und dem Ministerrat verhandelt werden, ehe die Abgeordneten über die Zustimmung zu der überarbeiteten Richtlinie entscheiden.
Der durch die Überarbeitung der Richtlinie angestrebten Einbeziehung von externen Kosten, wie Abgasemissionen, Luftverschmutzung und Staus in die Berechnung der Mautgebühren hat der Verkehrsausschuss des E-Parlaments zugestimmt. Grundsätzlich sollen die Nutzungsgebühren nach dem Willen der Abgeordneten für alle LKW ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen erhoben werden. Die Mitgliedstaaten haben aber die Möglichkeit, Fahrzeuge unter 12 Tonnen auszunehmen.
Die Gebühren werden flexibel gestaltet, sodass Fahrzeuge mit geringem Schadstoffausstoß weniger belastet werden. Außerdem können die Mitgliedstaaten während der Hauptverkehrszeiten einen Stauaufschlag erheben. (tof)