Untersucht wird, ob die beabsichtigten Maßnahmen mit den Vorschriften des EG-Vertrages über staatliche Beihilfen vereinbar sind. Die Kommission hatte wiederholt erklärt, darin eine verbotene staatliche Beihilfe zu Lasten ausländischer Fuhrunternehmen zu sehen. Die Maut als solches steht dabei nicht in Frage, damit kann die Lkw-Maut wie geplant am 31. August in Kraft treten. Nach Angaben von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) wolle die Regierung an den geplanten Maßnahmen festhalten und die EU-Kommission davon überzeugen, dass die Harmonisierung mit dem EG-Recht vereinbar ist. Dabei soll vor allem eine teilweise Anrechnung von in Deutschland gezahlter Mineralölsteuer auf die Lkw-Maut möglich sein.
EU-Kommission prüft Harmonisierungsmaßnahmen für Lkw-Maut
Die Europäische Kommission hat beschlossen, wegen der von der Bundesregierung mitgeteilten und beabsichtigten Harmonisierungsmaßnahmen für das deutsche Transportgewerbe im Zusammenhang mit der Einführung der Lkw-Maut eine förmliche Prüfung einzuleiten.