Brüssel/Belgien. Bei ihren Vorermittlungen zu möglicherweise ungerechtfertigten Staatsbeihilfen für die Deutsche Bahn AG (DB) hat die EU-Kommission eine Antwort der Bundesregierung erhalten. Das bestätigte der Sprecher von EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot heute in Brüssel. Das Schreiben werde nun geprüft.
Nach einer Wettbewerbsbeschwerde gegen die Bahn hatte die Behörde von Barrot im Sommer mehrere Fragen nach Berlin geschickt. In der Beschwerde war eine angebliche rechtswidrige Zuordnung von Immobilien und Grundstücken moniert worden. Dadurch habe die Bahn mehr Geld vom Staat bekommen, als ihr eigentlich zugestanden habe.
Die Kommission nahm mit Hinweis auf eine laufende Prozedur keine Stellung zu der Berliner Antwort. Ein förmliches Verfahren sei bisher nicht eröffnet worden. Im Zuge eines solchen Verfahrens kann die EU-Kommission Mitgliedstaaten auffordern, zu viel gezahlte staatliche Beihilfen von einem Unternehmen einzutreiben. Firmen dürfen in der EU nur unter strengen Bedingungen subventioniert werden.
Nach Informationen der Düsseldorfer Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ räumte die Bundesregierung gegenüber Brüssel indirekt Fehler bei der Zuordnung des milliardenschweren DB-Immobilienbesitzes ein. Berlin habe geschrieben, dass Erlöse aus Immobilienverkäufen den Töchtern DB Netz und DB Station & Service zustehen, schrieb die Zeitung. Der Bundesrechnungshof bemängelt seit längerem, dass Immobilien der Netztochter der Bahn beim Mutterkonzern verbucht sind.
Hintergrund des Konflikts bildet die anstehende Teilprivatisierung der Bahn. Kritiker werfen dem Konzern vor, mit der Umbuchung von Immobilien die DB Netz AG zu Gunsten der Mutter finanziell geschwächt zu haben. (dpa/tz)