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Zollabkommen EU-USA: Was Unternehmen jetzt beachten müssen

18.08.2025 10:19 Uhr | Lesezeit: 3 min
Symbolbild für Zolleinigung USA DE 15 Prozent
Neue Vorschriften nach dem EU-USA-Abkommen erhöhen den Aufwand für Unternehmen.
© Foto: Christian Ohde / chromorange / picture alliance

Das neue Zollabkommen zwischen EU und USA bringt statt Entlastung neue Herausforderungen. Unternehmen müssen ihre Prozesse jetzt anpassen – sonst drohen Fehler bei Zollwert, Ursprungsnachweis und Lieferbedingungen, rät Expertin Janine Lampprecht.

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Die Einigung im transatlantischen Zollstreit bringt Unternehmen keine sofortige Entlastung. Stattdessen steigen die Anforderungen an die Zollabwicklung. Ab dem 1. August 2025 gilt ein einheitlicher Zollsatz von 15 Prozent für den Großteil der EU-Ausfuhren in die USA. Die Umsetzung bleibt jedoch komplex: Viele Details sind noch ungeklärt, während die Übergangsfrist bereits abläuft. Janine Lampprecht, Gründerin der Grenzlotsen GmbH erklärt in einer aktuellen Meldung der dpa-Tochter ots, was Unternehmer nun wissen sollten.

Zolltarifnummern, Ursprungsnachweise und Zollwertberechnungen

Zolltarifnummern, Ursprungsnachweise und Zollwertberechnungen rücken laut Lampprecht in den Fokus. Unternehmen müssen ihre Prozesse anpassen, obwohl zentrale rechtliche Grundlagen noch fehlen. Besonders betroffen sind Sendungen im Transit, bei denen unklare Regelungen zu fehlerhaften Abfertigungen führen können. „Die politische Einigung soll den transatlantischen Austausch vereinfachen; in der Umsetzung jedoch bringt sie erhebliche Umstellungen mit sich“, sagt Janine Lampprecht.

Operative Risiken durch rechtliche Grauzonen

Die neuen Vorgaben treffen, so Lampprecht, auf bestehende Schwachstellen: veraltete Daten, unklare Zuständigkeiten und fehlerhafte Ursprungsangaben. Häufig wird das Versandland fälschlich als Ursprungsland gewertet – entscheidend ist jedoch die letzte relevante Verarbeitung. Das kann zu höheren Abgaben führen, insbesondere bei EU-Lieferungen mit Ursprung in Drittstaaten wie China.

Auch die korrekte Zollwertberechnung gewinnt aus Sicht der Expertin an Bedeutung. Zuschläge, Nebenkosten und Umrechnungen müssen exakt dokumentiert sein. Fehlerhafte Angaben können zu Sanktionen oder Liquiditätsverlusten führen. Besondere Vorsicht gilt bei DDP-Lieferbedingungen. Änderungen bei Einfuhrabgaben können zu ungeplanten Zusatzkosten führen. Unternehmen sollten ihre Verträge prüfen und Zuständigkeiten klar regeln.

Was jetzt zählt: Datenqualität und Kontrolle

Aktuelle und vollständige Stammdaten sind entscheidend. Digitale Checklisten, definierte Prüfprozesse und regelmäßige Audits helfen, Risiken zu minimieren. Wer jetzt handelt, kann Fehler vermeiden und langfristig profitieren, sagt Lampprecht.


Zur Person

Janine Lampprecht ist die Gründerin der Grenzlotsen GmbH. Sie unterstützt Unternehmen bei der Optimierung ihres Zollwesens. Mit ihren maßgeschneiderten Programmen in den Bereichen Coaching, Beratung und Outsourcing bietet das Team der Grenzlotsen GmbH flexible Lösungen für jedes Unternehmen



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#Zolleinigung USA China

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