Straßburg/Frankreich. Das Europäische Parlament (EP) hat am Dienstag auf seiner Straßburger Tagung in letzter Lesung das Dritte EU-Gesetzespaket zur Bahnliberalisierung verabschiedet. Es bestimmt die Öffnung der Bahnnetze ab 2010 für den grenzüberschreitenden Passagierverkehr, die Stärkung der Fahrgastrechte und Einheitsregeln für die Qualifikation der Zugführer im internationalen Personen- und Güterverkehr. Dazu gehört die Einführung eines EU-Lokführerscheins, der künftig den Wechsel der Zugführer an den EU-Binnengrenzen überflüssig macht. Das Dokument belegt, dass der Lokführer harmonisierte Mindestvoraussetzungen für medizinische Anforderungen, Grundausbildung und berufliche Fachkenntnisse erfüllt. Auch muss er per Bescheinigung nachweisen können, auf welcher Bahninfrastruktur er welche Fahrzeuge führen darf. Das Mindestalter für einen Lokführer wurde mit 20 Jahren festgeschrieben. Die Unionsländer können aber Bewerbern ab 18. Lebensjahr einen Führerschein bewilligen, der nur auf ihrem Staatsgebiet gilt. Sie müssen garantieren, dass die Investition eines Bahnunternehmens oder Infrastrukturbetreibers in die Berufsausbildung eines Lokführers bei dessen kurzfristigem freiwilligem Weggang nicht auf unberechtigte Weise einem anderen Arbeitgeber zugute kommt. Die Zertifizierung für Lokführer gilt als überfällig, da der Schienengüterverkehr in allen EU-Staaten bereits seit Beginn dieses Jahres für den Wettbewerb geöffnet sein muss. (dw)
EU: Drittes Bahnpaket verabschiedet
Das dritte Gesetzespaket zur Bahnliberalisierung ist vom Europäischen Parlament verabschiedet worden – Einführung eines EU-Lokführerscheins