Brüssel. Die EU-Kommission hat jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und neun andere Unionsländer eingeleitet, die ihrer Ansicht nach das erste Bahnpaket von 2001 zur Liberalisierung des internationalen Güterverkehrs nicht oder nur teilweise in nationales Recht übernommen haben. Stichtag dafür war der 15. März. Die EU-Behörde kritisiert in einer Mitteilung, dass die Detailangaben zur Umsetzung der Reformrichtlinien 2001/12, 2001/13 und 2001/14 nicht fristgemäß gemeldet wurden, obwohl mit Deutschland, Italien, Österreich, Schweden und Großbritannien fünf der Informationssünder ihre Gütertrassen für den Wettbewerb geöffnet hätten. Ob alle Bestimmungen dazu rechtskonform realisiert seien, müssten sie aber mitteilen. Das mit einem Mahnschreiben eröffnete Verfahren muss nicht vor den Europäischen Gerichtshof führen, wenn die Regierungen ihre Versäumnisse zügig nachholen. (vr/dw)
EU-Bahnverfahren gegen Deutschland eingeleitet
Fehlende Mitteilung über Umsetzung der ersten Richtlinie zur Bahnreform beanstandet