Brüssel. Der EU-Ministerrat hat eine Richtlinie über Arbeitsbedingungen des fahrenden Bahnpersonals im internationalen Verkehr verabschiedet. Österreich, Großbritannien und die Slowakei enthielten sich der Stimme. Schon am 2. Juni 2005 hatten die Arbeits- und Sozialminister dazu eine „politische Einigung“ erreicht. Damit wird eine am 27.Januuar 2004 unterzeichnete Vereinbarung zwischen der Gemeinschaft der Europäischen Bahnen (GEB) und der Europäischen Transportarbeiter-Föderation (ETF) für alle 25 EU-Staaten zum Gesetz. Es enthält Mindestnormen für die täglichen Arbeits- und Ruhezeiten des Zugpersonals, dessen Wechsel an den Grenzen durch eine höhere berufliche Qualifikation entfallen soll. Die Sozialstandards sind von der GEB und ETF regelmäßig – im Prinzip alle zwei Jahre – zu überprüfen. Die Richtlinie muss spätestens drei Jahre nach ihrer Veröffentlichung im EG-Amtsblatt in nationales Recht umgesetzt sein. (dw)
EU-Bahnrichtlinie verabschiedet
Die Vorschriften für die Arbeitsbedingungen des fahrenden Bahnpersonals stehen