Brüssel. Leichte Nutzfahrzeuge und Vans sollen künftig höchstens 120 Stundenkilometer fahren dürfen. Ab Januar 2014 sollen Hersteller in alle Neufahrzeuge verpflichtend automatische Tempobegrenzer einbauen, die schnelleres Fahren verhindert. Das fordert der Umweltausschuss des Europaparlaments.
Die Abgeordneten fassten diesen Beschluss bei einer Abstimmung über die CO2-Grenzwerte, die leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht künftig einhalten sollen. Dabei bestätigten die Politiker das 2010 festgelegte Ziel von 147 Gramm pro Kilometer für den Flottendurchschnitt eines Herstellers in 2020. Erstmals benannten die Abgeordneten auch CO2-Ziele über 2020 hinaus. Demnach soll der Flottendurchschnittswert bis 2025 auf einen Wert zwischen 105 und 120 Gramm CO2 pro Kilometer gesenkt werden. Zurzeit beträgt der Durchschnitt laut EU-Angaben 203 Gramm.
VDA kritisiert die Beschlüsse
Der FDP-Politiker Holger Krahmer, der das Thema im Ausschuss federführend bearbeitet, zeigte sich nach der Abstimmung skeptisch. „Es ist nicht die Aufgabe der EU, Haltern von Nutzfahrzeugen vorzuschreiben, dass sie maximal 120 Stundenkilometer fahren dürfen“, sagte Krahmer. Diese Entscheidung sei ein Eingriff in Straßenverkehrsordnungen der Mitgliedsstaaten. Dazu gebe es in Brüssel keine Kompetenz. Zu den CO2-Zielen für 2025 sagte er: „Die jetzt beschlossenen Zahlen sind aus der Luft gegriffen. Ohne Folgenabschätzung bleibt jede Zielsetzung willkürlich.“
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) teilt diese Kritik. „Das vom Umweltausschuss vorgeschlagene Langfristziel von 105 bis 120 g/km CO2 im Jahr 2025 ignoriert physikalische und technische Gesetzmäßigkeiten. Dieser Zielkorridor ist politisch motiviert und entbehrt einer fundierten Grundlage“, heißt es in einer Mitteilung des Verbands. Zudem sei derzeit noch völlig offen, wann sich alternative Antriebe bei leichten Nutzfahrzeugen, ohne die diese Werte nicht erreichbar seien, verstärkt etablieren werden. Auch die Forderung für den verpflichtenden Einbau von Tempobegrenzern sei nicht nachvollziehbar. Die Beteiligung von leichten Nutfahrzeugen an Unfällen sei „unterproportional“. Die Klimaschutzeffekte von Tempolimits für Transporter seien marginal.
Die Beschlüsse müssen noch mit den Vertretern der EU-Mitgliedsstaaten abgeglichen werden. Änderungen sind möglich. Über den endgültigen Gesetzestext wird das Plenum des Europaparlaments nach derzeitigem Plan im September abstimmen. (kw)