Dresden. Die Rollende Landstraße (RoLa) zwischen Sachsen und Tschechien kann wie geplant am Samstag eingestellt werden. Das Verwaltungsgericht Dresden lehnte am Freitagabend einen Antrag ab, mit dem die Gemeinden Altenberg und Bannewitz (Weißeritzkreis) das Aus gerichtlich verhindern wollten. Nach Ansicht des Gerichts könne das Ziel des Antrags nicht mehr erreicht werden, da der entsprechende Vertrag gekündigt und die Einstellung mit den tschechischen Behörden bereits vereinbart sei (Az.: 14 K 1528/04). Die Gemeinden wollten den Freistaat per einstweiliger Anordnung zwingen, den Vertrag zum Betreiben des begleiteten Kombiverkehrs bis Jahresende fortzuführen. Es bestehe keine Möglichkeit, in diese Vertragsbeziehungen einzugreifen, urteilten die Richter. Sie konnten zudem keinen gesetzlichen Anspruch der Gemeinden auf Fortsetzung der RoLa erkennen. "Weder die verkehrspolitischen Zielbestimmungen des Landes noch die Bereitstellung von Finanzmitteln im Haushalt vermittelten einen derartigen Anspruch." (dpa)
Endgültiges Aus für Rollende Landstraße
Verwaltungsgericht Dresden lehnt kommunalen Antrag zum Weiterbetrieb ab