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Einigung im Gewerkschaftsstreit um Kontraktlogistiker

12.01.2016 11:36 Uhr
Einigung im Gewerkschaftsstreit um Kontraktlogistiker
IG Metall und Verdi haben geregelt, für welche Beschäftigten der Logistikbranche welche Arbeitnehmervertretung zuständig ist
© Foto: Picture Alliance/dpa/Andreas Gebert

IG Metall und Verdi haben ihre Zuständigkeiten und damit die Geltungsbereiche für Tarifverträge für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik geregelt.

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Berlin/Frankfurt. IG Metall und Verdi haben ihre Zuständigkeiten und damit die Geltungsbereiche für Tarifverträge für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik geregelt, um mögliche Divergenzen in Zukunft zu verhindern. Dazu haben die beiden größten Gewerkschaften in Deutschland eigenen Angaben zufolge eine Kooperationsvereinbarung getroffen, hieß es am Dienstag in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Vereinbarung schließt die Branchen Automobilindustrie und Fahrzeugbau, Stahlindustrie, Luft- und Raumfahrtindustrie sowie den Schiffbau ein.

Die IG Metall ist demnach zuständig:

- wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit auf dem Werksgelände eines Betriebs erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt

- wenn ein Kontraktlogistiker seine Tätigkeit zu mehr als 75 Prozent für einen Endkunden erbringt, der in den Organisationsbereich der IG Metall fällt

- wenn bei einem Kontraktlogistiker produktive Tätigkeiten (Fertigung, Montage) mehr als 50 Prozent der Gesamttätigkeiten ausmachen

Verdi ist zuständig:

- wenn ein Kontraktlogistiker mehrere Endkunden bedient und keiner von ihnen einen Anteil von 75 Prozent erreicht (Ausnahme: Fertigung/Montage mehr als 50 Prozent).

- wenn ein Kontraktlogistiker ausschließlich logistische Tätigkeiten erbringt und gegenüber dem Kunden nicht weisungsgebunden ist

In der Automobilindustrie grenzen IG Metall und Verdi ihre Zuständigkeiten zudem für spezielle Tätigkeiten ab. Der Versand von Fahrzeugen ist Sache von Verdi. Für das Ersatzteil-Geschäft von IG Metall-Betrieben ist die IG Metall zuständig. Für Betriebe, bei denen die Zuordnung unklar ist, wird ein dreistufiges Verfahren etabliert, mit dem IG Metall und Verdi ihre Zuständigkeit klären.

Gemeinsames Ziel im Blick

Als Ziel der Vereinbarung nannten IG Metall und Verdi „die Verbesserung der Arbeits- und Entgeltbedingungen für die Beschäftigten in der Kontraktlogistik“. Diese wolle man durch eine hohe Tarifdichte und eine stabile Tarifbindung erreichen. „Gemeinsam wollen wir dem Missbrauch von Werkverträgen entgegentreten und faire Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen im Bereich der Kontraktlogistik sicherstellen“, sagte der IG Metall-Vorsitzende Jörg Hofmann. Vernetzte Prozesse und verstärkte Kombinationen von Produktion und Dienstleistungen erforderten von den Gewerkschaften eine engere Kooperation, ein abgestimmtes Vorgehen und klare Zuständigkeiten, ergänzte er.

In der jüngeren Vergangenheit hatte die IG Metall aggressiv um zusätzliche Mitglieder in der Logistikbranche geworben und war damit teilweise in Konkurrenz zu Verdi getreten. Mit den nun vereinbarten Kriterien über die Organisationszuständigkeit hätten die DGB-Schwestergewerkschaften die Geltungsbereiche von Tarifverträgen und Verantwortlichkeiten für die betriebliche Betreuung von Betriebsräten und Mitgliedern festgelegt, betonte der Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske. „Wir stärken damit die Gestaltungskraft für beide Gewerkschaften. Klare Zuständigkeiten sind zugleich eine gute Grundlage für eine Kooperation, die in Zukunft immer wichtiger wird“, sagte er am Dienstag. (ag)

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