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Einheitlicher EU-Führerschein ab 2013

15.12.2006 09:39 Uhr

Europäisches Parlament verabschiedet Führerscheinrichtlinie: Bis spätestens 2033 sollen alle Alt-Führerscheine ausgetauscht werden

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Straßburg/Frankreich. Ab 2013 wird ein Führerschein im Kreditkartenformat die heutigen 110 nationalen Führerscheinvarianten ersetzen. Die alten Führerscheine werden nach und nach, spätestens aber nach 26 Jahren, aus dem Verkehr gezogen. Dafür hat das Europäische Parlament (EP) heute in zweiter Lesung gestimmt. Da Übereinstimmung mit dem EU-Ministerrat besteht, ist damit die Gesetzgebung zur Dritten EU-Führerscheinrichtlinie beendet. Sie sieht vor, ab 2013 neue Führerscheine nach einem einheitlichen Muster auszustellen. Gleiches gilt für Führerscheine, die wegen Verlust, Diebstahl oder anderer Gründe ersetzt werden müssen. Bis spätestens im Jahr 2033 müssen demnach alle alten Führerscheinmodelle durch die Einheitslizenz ersetzt sein. Den Unionsländern steht es frei, einen Mikrochip in die neue Fahrerlaubnis aufzunehmen, um den Schutz vor Betrug zu erhöhen. Die neuen Dokumente haben eine Gültigkeit von zehn Jahren, die auf bis zu 15 Jahre verlängert werden kann. Die Fahrerlaubnis für LKW- und Busfahrer gilt fünf Jahre. Auch dem „Führerscheintourismus“ wird ein Riegel vorgeschoben. Hat ein EU-Land eine Fahrerlaubnis eingeschränkt, ausgesetzt oder entzogen, darf kein anderer Staat der Gemeinschaft dafür eine neue ausstellen. Um dies überprüfen zu können, soll eine spezielle EU-Datenbank aufgebaut werden. Derzeit gibt es in der EU mehr als 200 Millionen Führerscheinbesitzer. Die Staaten können die Erneuerung von Führerscheinen von einem medizinischen Test der "körperlichen und geistigen Tauglichkeit" des Inhabers abhängig machen. Dabei geht es vor allem um Seh- und Hörvermögen und um Herz-, Nerven-, Zucker- und Gefäßkrankheiten. Außerdem können die Länder bei der Neuvergabe der Fahrerlaubnis deren Gültigkeit für ihre Inhaber ab 50 Jahre begrenzen, um beispielsweise häufigere ärztliche Kontrollen vorschreiben zu können. Erstmals werden „Anforderungen an die Fahrprüfer“ festgeschrieben. Sie umfassen Grundausbildung, Qualitätsregeln und regelmäßige Weiterbildungsprogramme. (dw)

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