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DSLV: EU-Luftsicherheitsvorschriften verzerren den Wettbewerb

13.11.2019 14:54 Uhr
Luftfracht
Der DSLV sieht deutsche Luftfrachtunternehmen durch die Umsetzung der EU-Luftsicherheitsverordnung benachteiligt
© Foto: Michael Westermann/imago

Auf seiner Luftfrachttagung in Frankfurt am Main kritisiert der Bundesverband Spedition und Logistik die nationale Auslegung der Vorschriften als ineffizient und Wettbewerbsnachteil für deutsche Luftfrachtspeditionen.

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Berlin. Der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik beklagt, dass die Luftfrachtprozesse in Deutschland durch die Umsetzung der EU-Luftsicherheitsverordnung ineffizient seien und deutsche Luftfrachtspeditionen im internationalen Wettbewerb weiterhin erheblich benachteiligten. Dies bekräftigte der Verband auf der seiner 6. Luftfrachttagung am 12. November 2019 in Frankfurt/Main erneut bestätigt.

„Die Umsetzung der Verordnung 2015/1998/EU wurde bereits durch das deutsche Luftsicherheitsgesetz restriktiver ausgestaltet als durch die entsprechenden Anwendungsgesetze im EU-Ausland“, bemängelte Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des DSLV. „Zusätzlich legt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) strenge Maßstäbe an, die sonst in der EU nicht gelten.“

Um die Abfertigung für den Export bestimmter Luftfrachtsendungen zu beschleunigen, müssten diese teilweise per Lkw erst in benachbarte Länder befördert werden. Dort könnten die Sendungen in Übereinstimmung mit EU-Recht mit einer größeren Auswahl an Prüfverfahren auf Einhaltung der Luftfrachtsicherheit kontrolliert und im Anschluss wieder auf der Straße zurück zu den deutschen Abfertigungsflughäfen transportiert werden, so der Verband. Frank Huster dazu: „Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass entgegen der allgemeinen Bemühungen des Gesetzgebers Rechtsvorschriften zusätzliche Lkw-Verkehre sogar auslösen können, anstatt sie zu begrenzen.“

Verfahren zu aufwändig, Behörden überfordert

Das Antragsverfahren zur Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) sei in Deutschland im europäischen Vergleich langwierig und aufwändig für Luftfrachtspeditionen. Es mangele bei den zuständigen Landesluftbehörden an Personal. Zwischen den Behörden abweichende Antragsformulare mit unterschiedlichen Prüfpunkten erschwerten den Genehmigungsvorgang zusätzlich.

Auch die Streichung des „Sonderkontrollverfahrens“ durch das Luftfahrt-Bundesamt, mit dem bestimmte Aircargo-Sendungen wie pharmazeutische Erzeugnisse, bei denen ein anderes zugelassenes Prüfverfahren nicht anwendbar ist, bis zum 1. Juli 2019 kontrolliert werden konnten, sei im europäischen Vergleich eine deutliche wettbewerbliche Einschränkung für deutsche Luftfrachtspediteure und -abfertiger. „Ausdrücklich geht es nicht um eine Abmilderung des hohen Sicherheitsniveaus für die Luftfracht. Durch die gesetzliche Einführung von Sicherheitskontrollen wurden teilweise sogar die operativen Schnittstellenprozesse verbessert. Doch müssen die Wettbewerbsbedingungen für die Luftfrachtakteure und -standorte durch eine identische Umsetzung europäischen Rechts einheitlich sein“, so Huster. (fa)

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