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Digital-Tacho: Streit um Einführungszeitpunkt eskaliert

26.04.2005 16:20 Uhr
EP150
© Foto: Verkehrsrundschau online

EU-Verkehrsminister beharren im Gegensatz zum Europäischen Parlament auf den Starttermin am 5. August 2005

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Brüssel. Die Kontroverse zwischen dem Europäischen Parlament (EP) und dem EU-Ministerrat um den Starttermin für den digitalen Tachographen spitzt sich zu. Im Gegensatz zum EP hält der Rat hartnäckig am 5. August dieses Jahres fest. Mit diesem erneuten Einvernehmen, das die EU-Verkehrsminister in interner Runde außerhalb ihrer Tagesordnung am 21. April erreichten, bestätigten sie ihre Entscheidung vom 11. Juni 2004. Auf dieser Ratstagung kamen sie im Rahmen einer Einigung zu neuen Regeln für Lenk- und Ruhezeiten der Berufskraftfahrer überein, den zu ihrer besseren Kontrolle nötigen elektronischen Fahrtenschreiber spätestens zum 5. August 2005 EU-weit einzuführen. Das EP-Plenum dagegen stimmte am 13. April in zweiter Lesung dafür, die Black-Box erst in die ab 5.August 2006 produzierten Laster und Busse einzubauen. Ein Jahr später, ab 5. August 2007, sollten sie alle Neuwagen mit Erstzulassung besitzen. Damit müssen in letzter Instanz Delegationen von EP und Rat in einem sechswöchigen Vermittlungsverfahren nach einem Kompromiss suchen. Die Konstituierung dieses Verhandlungsausschusses soll während der Straßburger EP-Plenarwoche vom 9. bis 12 Mai erfolgen. Wie heute aus EP-Expertenkreisen zu erfahren war, ist mit dem Beginn der Verhandlungen nach der Sommerpause unter der im Juli beginnenden britischen EU-Ratspräsidentschaft zu rechnen. Dabei wird die EU-Kommission dem Ministerrat den Rücken stärken, denn sie weigert sich ebenfalls, den Stichtag 5. August 2005 ein zweites Mal zu verschieben. Da bereits das erste Startdatum 5. August 2004 durch fehlende Tacho-Bauartgenehmigungen illusorisch geworden war, hatte sie ein einjähriges Moratorium verhängt. Es erlaubt bis 5. August 2005 allen EU-Staaten die Einführung des neuen Kontrollgerätes und schützt die anderen, nicht startbereiten Länder vor Strafe. Diese Stillhaltezeit will die Kommission am kommenden 5. August verlängern, wenn bis dahin die nötige Gesetzesgrundlage zum Tachostart in Form der neuen Lenk- und Ruhezeiten-Verordnung noch nicht in Kraft sein sollte. Mit diesem nach Ansicht der Kommission legalen juristischen Trick bekämen auch zwei Nachzüglerländer, deren Namen der Rat bislang nicht preis gab, keine Rechtsprobleme. Die Internationale Straßentransport-Union IRU hat das Festhalten der Verkehrsminister am diesjährigen Augusttermin als „unverantwortlich“ und „unrealistisch“ kritisiert. Der Chef des IRU-Ausschusses für Güterkraftverkehr, Bertil Dahlin, erklärte: „Die vorzeitige Einführung des Digital-Tachographen widerspricht all seinen Zielen: der Verkehrssicherheit, dem Gesundheits- und Sozialschutz der Fahrer und einem Wettbewerb zu gleichen Bedingungen.“ Zudem werde den KFZ-Herstellern nicht genügend Zeit gelassen, die Black-Box umfassend zu testen, rügt der Weltverband der Straßentransporteure in einem Pressekommuniqué. (dw)

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