Auch deutsche Transport- und Speditions- Unternehmen, deren Lkw in den Niederlanden tanken, können in den Genuss der Teilrückerstattung von Mineralölsteuer kommen. Das gilt sowohl für die bereits gültige, so genannte "Lila-Diesel"-Regelung (5,2 niederländische Cent pro Liter), als auch für die kürzlich von Den Haag beschlossene Rückerstattungs-Regelung als Folge der hohen Treibstoffpreise. Darauf weist die Mitglieder-Zeitschrift des niederländischen Transportverbandes TLN hin. Entsprechende Anträge müssen beim "Belastingdienst/Particulieren/ Ondernemingen buitenland" unter der Anschrift "Postbus (Postfach) 2865 in NL- 6401 DJ Heerlen" eingereicht werden - zusammen mit einem Antrag auf Rückerstattung von in den Niederlanden entrichteter Mehrwersteuer ("BTW"). Beim BGL in Frankfurt/Main war die Erstattungsmöglichkeit für "Lila Diesel" bereits bekannt. Man habe die Mitglieder darüber auch informiert, sagte ein BGL-Sprecher gegenüber Verkehrs-Rundschau. Hingegen war der Hinweis auf die erweiterte Rückvergütungsmöglichkeit für den BGL neu, wie der Sprecher einräumte. Wegen des geringen Anteils deutscher Unternehmen am bilateralen Straßengüterverkehr mit Holland dürften jedoch nur wenige Betriebe in den Genuss dieser Möglichkeiten kommen, meint man beim BGL.
Dieselsteuer: Holland zahlt auch an Deutsche
Deutsche Transportunternehmen können an niederländischer Ausgleichsregelung für teuren Diesel partizipieren