ADR 2027: Diese Änderungen kommen auf Gefahrguttransporte zu
Ab Januar 2027 gelten neue ADR-Regeln. Unternehmen sollten prüfen, welche Auswirkungen die Änderungen auf Transporte, Dokumente und Abläufe haben.
Mit dem ADR 2027 werden erneut zahlreiche Vorschriften für die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße angepasst. Die Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft und betreffen unterschiedliche Bereiche des Gefahrgutrechts. Nach Ablauf der Übergangsfrist müssen die meisten der neuen Vorgaben ab Juli 2027 bei Gefahrguttransporten angewendet werden.
Im Fokus stehen unter anderem Regelungen zu Schulungen, neue und geänderte bestehende UN-Nummern, Kennzeichnungen, Sondervorschriften, Fahrzeuganforderungen und Freistellungen. Es gibt zum Beispiel neue Regelungen bei Batterien, Güterbeförderungseinheiten und Tankcontainern, aber auch bei den schriftlichen Weisungen.
Für Unternehmen stellt sich die Frage, welche Regelungen die jeweils beförderten Stoffe, Gegenstände und Transporte betreffen und welche Abläufe oder Dokumente gegebenenfalls angepasst werden müssen.
In diesem Beitrag der VerkehrsRundschau, den Abonnenten im Profiportal VRplus frei lesen können, geht es unter anderem um:
- neue Regelungen für ADR-Schulungen
- wichtigste Änderungen bei UN-Nummern
- neue Kennzeichnungspflichten
- wichtigste Anpassungen bei Sondervorschriften
- Änderungen bei Freistellungen
- Änderungen bei Unterweisungsvorgaben
- neue technische Anforderungen an Fahrzeuge und Anhänger
- Übergangsfristen für ausgewählte Regelungen
Diese Themen stehen im Mittelpunkt der ADR-Änderungen 2027 und sind Gegenstand des vollständigen Beitrags.
Am 20. Oktober 2026 findet zudem ein Onlineforum unseres Schwestermediums Fokus Gefahr/Gut zu den Vorschriftenänderungen im Bereich Gefahrgut statt. Im Fokus stehen Neuerungen für alle Verkehrsträger, die 2027 relevant werden. Abonnenten der VR können vergünstigt teilnehmen. Mehr unter: www.verkehrsrundschau.de/events