Die Deutsche Post AG muss sich schon jetzt die Konkurrenz privater Briefzusteller gefallen lassen. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht in einem am Freitag bekannt gewordenen Urteil bekräftigt. Die Post unterlag damit auch in zweiter Instanz gegen den privaten Mönchengladbacher Briefzusteller "city briefservice" (CBS). CBS dürfe trotz des bis 2002 gültigen Brief-Monopols der Post AG weiterhin Briefe zustellen, wenn er einen besseren Service zu günstigeren Tarifen biete. Private Dienste dürfen schon jetzt einen Briefzustellservice anbieten, wenn sie eine höherwertige Leistung als die Post gewährleisten. Dies sei bei CBS der Fall, entschieden die Richter, weil die Briefe innerhalb eines Tages entgegen genommen und zugestellt werden. Bereits im August 1999 hatte das Landgericht Mönchengladbach zu Gunsten von CBS entschieden. (dpa)
Deutsche Post muss private Briefzusteller dulden
Privater Zustelldienst trotz Briefmonopols der Post möglich, wenn er besseren Service zu günstigeren Tarifen bietet