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Deutsche Post muss 516 Millionen Euro Steuern nachzahlen

05.06.2012 17:52 Uhr
Post Briefträger Fahrrad
Bei manchen Leistungen im Briefgeschäft war die Umsatzsteuerpflicht strittig - jetzt muss die Post nachzahlen
© Foto: ddp/Kai-Uwe Knoth

Nicht oder zu wenig berechnete Umsatzsteuer für Briefkunden ist der Grund für den saftigen Nachzahlungsbescheid

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Bonn. Der Post-Konzern muss Umsatzsteuer in Höhe von 516 Millionen Euro an den Fiskus nachzahlen. Dabei geht es um strittige Leistungen aus dem Briefgeschäft, das zum Teil von der Umsatzsteuer befreit ist. Die negative Auswirkung auf den Nettogewinn in 2012 beziffert das Unternehmen auf 265 Millionen Euro. Gleichwohl hält die Post an ihrer Ergebnisprognose für dieses Jahr fest, wie der Konzern am Dienstag mitteilte.

Die Steuerbescheide hätten die deutschen Finanzbehörden angekündigt, berichtete die Post. Rechtsmittel seien nicht geplant, auch um jahrelange juristische Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Im Vorfeld hatte es lange Gespräche zwischen beiden Seiten zu den komplexen steuerrechtlichen Sachverhalten gegeben, in die auch Postchef Frank Appel eingebunden war.

Die Forderungen der Behörden beziehen sich auf den Zeitraum 1998 bis 2010. Die Post war bis Mitte 2010 bei Briefzustellangeboten von der Umsatzsteuer befreit, es war aber immer wieder strittig, für welche Teile und Leistungen des Briefgeschäfts dies genau zu gelten hatte. Seit Juli muss die Post Mehrwertsteuer auf Umsätze mit Geschäftskundenpost erheben. Die Nachzahlung soll in einem Schritt im dritten Quartal erfolgen.

Beim Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) führe dies im zweiten Quartal zu einer Belastung von 180 Millionen Euro, berichtete das Unternehmen. In den Vorjahren seien dafür bereits Rückstellungen gebildet worden. (dpa)

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