Bonn. Der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK) hatte eine ausreichende Verbindung des Begriffs Die Post mit der Deutschen Post in der öffentlichen Wahrnehmung bestritten. Die Marke Die Post bleibt damit auf die Deutsche Post eingetragen. Dies ist für das Unternehmen deshalb wichtig, weil es befürchtet, dass bei fehlendem Markenschutz der Post Konkurrenten als Trittbrettfahrer unter diesem Namen auftreten könnten. Die so genannte Verkehrsdurchsetzung des Begriffs Die Post war von der Deutschen Post bei der Eintragung der Marke durch unabhängige Umfragen mit einer Zuordnung von deutlich mehr als 80 Prozent der Befragten zur Deutschen Post belegt worden. Neuere Umfragen hätten dies mit einem Ergebnis von 83,9 Prozent wieder bestätigt, berichtete das Unternehmen. Das Deutsche Patent- und Markenamt habe in seiner Begründung darauf hingewiesen, dass der Begriff Die Post zwar ein beschreibender Begriff sei, jedoch die hohe Verknüpfung des Begriffs mit dem Unternehmen in der öffentlichen Wahrnehmung den Markenschutz für die Deutsche Post rechtfertige. Dabei habe das Markenamt der Deutschen Post einen Bekanntheitsgrad bescheinigt, den kaum eine andere Marke in Deutschland erreichen könne und eine auch im geltenden Markenrecht einmalige einhellige Verkehrsdurchsetzung. Die Entscheidung hat besondere Bedeutung vor dem Hintergrund einer derzeit von der Deutschen Post angefochtenen Löschung ihrer ebenfalls eingetragenen Wortmarke „Post“, die im Herbst 2006 zur Verhandlung vor dem Bundespatentgericht ansteht. Angesichts der begrifflichen Nähe der Marken Post und Die Post und der klaren Begründung durch das Deutsche Patent- und Markenamt sieht sich das Unternehmen in seiner Rechtsauffassung bestärkt.
Deutsche Post bleibt nach Markenrecht „Die Post“
Die Deutsche Post darf sich auch weiter als „Die Post“ bezeichnen und damit eine Art von Alleinvertretung für entsprechende Dienstleistung signalisieren.