Der Einfluss von Cannabiskonsum auf das Fahrverhalten

28.10.2026 15:02 Uhr | Lesezeit: 3 min
Der Einfluss von Cannabiskonsum auf das Fahrverhalten
Die Studie hat gezeigt, dass Fahrfehler unter Cannabiskonsum zunehmen 
©Foto: BGHW/ Rike Schmickler-Bouvet

Cannabiskonsum mindert die Leistungsfähigkeit bei Arbeits- und Fahrtätigkeiten, wie eine umfangreiche Untersuchung zeigt. Sie belegt auch, dass der reine THC-Wert allein kein zuverlässiger Indikator ist.

In vielen Unternehmen der Transport- und Logistikbranche gibt es nach der Cannabis-Legalisierung Unsicherheiten darüber, wie man mit der Thematik umgehen soll  oder auch überhaupt kann. Vor diesem Hintergrund hat die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) gemeinsam mit wissenschaftlichen Partnern die Ausfallerscheinungen und Wirkungen des Konsums von THC in der Intralogistik und im Straßenverkehr untersucht, um den Unternehmen Antworten geben zu können. Die Untersuchung wurde durch die BGHW initiiert und zum größten Teil finanziert. Die Untersuchungen im Bereich Straßenverkehr wurden durch den Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) sowie dem ADAC finanziell unterstützt.

Der Einfluss von Cannabiskonsum auf das Fahrverhalten

Weltweit erstmals wurden im Rahmen der Studie die Fahrfähigkeit von Gabelstaplerfahrenden unter THC-Einfluss untersucht. Die Fahrversuche mit den Gabelstaplern fanden im Ausbildungszentrum der Firma Richter Fördertechnik Herborn – einem Mitgliedsunternehmen der BGHW – statt. Die Fahrversuche mit Kleintransportern und PKWs wurden auf dem Sachsenring bei Chemnitz durchgeführt. Insgesamt 107 Versuchspersonen mussten als Gabelstapler-, Pkw- und Kleintransporterfahrende sowohl nüchtern als auch unter Einfluss von Cannabis jeweils zwei monotone und zwei komplexe Fahraufgaben bewältigen.

Die zentralen Forschungsfragen lauteten:

  • Gibt es einen Unterschied in der Leistungsfähigkeit zwischen den Messzeitpunkten (Prä-/Post-Konsum)?
  • Steht die Höhe der THC-Konzentration (ng/ml) in einem Zusammenhang mit der Leistungsfähigkeit, der über den Einfluss des Messzeitpunktes hinausgeht?
  • Ab wann ist der Ausgangszustand wiederhergestellt?
  • Gibt es Personengruppen, von denen besondere Risiken ausgehen?
  • Gibt es Hilfsmittel, die es im betrieblichen Kontext den Unternehmen erleichtern, Personen unter THC-Einfluss zu erkennen?

Fahrfehler nehmen deutlich zu

Die Ergebnisse der vorliegende Untersuchung liefert Erkenntnisse über die Wirkung von Cannabis auf die Fahrleistung in Fahrsituationen. Insgesamt lässt sich laut BGHW unter anderem feststellen:

  • Im Bereich Gabelstapler erhöht sich im Mittel die Fahrleistung (= Geschwindigkeit) bei gleichzeitiger Zunahme der Fahrfehler.
  • Bei Pkw und Kleintransportern verschlechtert sich die Fahrleistung bei Zunahme der Fahrfehler in allen Fahraufgaben nach dem Cannabiskonsum generell.

Eine differenzierte Betrachtung der Fahrfehler und der Fahrleistung habe gezeigt, dass „die Effekte von THC nicht pauschal, sondern stark kontext- und personenspezifisch sind“, so ein wichtiges Ergebnis der Untersuchung.

Der THC-Wert ist kein zuverlässiger Indikator

In keiner der untersuchten Aufgaben – weder bei der Fehleranzahl noch bei der Fahrleistung – habe die objektive THC-Konzentration als signifikanter Prädiktor und somit valider Indikator für die Leistungsergebnisse der Versuchspersonen identifiziert werden können.

Das gelte auch bei der Überprüfung der kognitiven Leistungsfähigkeit mittels psychologischer Testbatterien. Stattdessen hätten sich „individuelle Unterschiede wie subjektive Einschätzungen zur wahrgenommenen Wirkung und Toleranz gegenüber Cannabis, Risikobereitschaft, Selbstmotivation und Arbeitsbeanspruchung als bedeutsame Einflussgrößen“ erwiesen.

Die Anwendung pauschaler THC-Grenzwerte könne die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht abbilden und auch „keine Konzentrations-Wirkungsbeziehung im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit etabliert werden“.


Empfehlungen für die betriebliche Praxis

Die BGHW hat eine Reihe von Empfehlungen für die betriebliche Praxis abgeleitet. Stichwortartig zusammengefasst werden folgende Maßnahmen empfohlen:

  • Wartezeit nach Konsum von Cannabis vor Arbeits- und Verkehrsteilnahme
  • Es ist notwendig, zwischen Empfehlungen für gelegentliche und regelmäßige Konsumenten zu unterscheiden. 
  • Gelegentliche Konsumenten sind diejenigen, bei denen isolierte Konsumsituationen vorliegen und die nach einem Konsum eine Pause einlegen (z. B. zwei- bis viermaliger Konsum/Monat). Empfohlen wird, nach dem Konsum eine Wartezeit von einer Nacht (etwa acht Std.) nicht zu unterschreiten. Ein Konsum vor oder während der Arbeit sei „nicht zu tolerieren“, da sicherheitsrelevante Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit unabhängig von gemessenen THC-Werten zu erwarten sind (also auch unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes von 3,5 ng/ml THC).
  • Der Vergleich, ein Wert von 3,5 ng/ml THC entspräche einem Blutalkoholgehalt von 0,2 Promille, ist laut den Ergebnissen der Untersuchung nicht begründbar und wissenschaftlich nicht nachvollziehbar.
  • Ein regelmäßiger Konsum liegt vor, wenn an mehreren Tagen in der Woche ohne ausreichend lange Konsumpausen Cannabis eingenommen wird. Hier ist auch (drei bis fünf) Tage nach dem Konsum mit einem positiven Nachweis, jedoch meist nicht oberhalb von 3,5 ng/ml THC i. S. zu rechnen.
  • Bei täglichem oder mehrfach täglichem Hochkonsum „ist eine Verkehrsteilnahme oder Arbeit in sicherheitskritischen Bereichen in der Regel grundsätzlich ausgeschlossen und sollte erst nach einer längeren Abstinenz über mehrere Wochen wieder in Erwägung gezogen werden“.


Keine Arbeit in kritischen Bereichen

Insgesamt habe sich gezeigt, dass sowohl bei Gabelstaplerfahrern wie auch beim Einsatz von Lieferdiensten, Fahrfehler unter Cannabiskonsum zunehmen und die Fahrer häufig schneller unterwegs sind. Starke Konsumenten dürfen damit nicht in sicherheitskritischen Bereichen arbeiten und müssen vor erlaubter Arbeitserlaubnis mehrere Wochen abstinent gewesen sein.

Wissenschaftlich geleitet wurde die Untersuchung von Prof. Dr. Matthias Graw (Institut für Rechtsmedizin, LMU in München) und Prof. Dr. Wolfgang Fastenmeier (Psychologische Hochschule Berlin), unterstützt von DVR und ADAC.


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