Schwerin/Anklam. Die massenhafte Erfassung von Auto-Kennzeichen auf vielbefahrenen Straßen im Grenzgebiet zu Polen hat die Debatte um die Rechtmäßigkeit solcher Überprüfung neu entfacht. „Es ist geradezu unverantwortlich, wie in unserem Land mit den Persönlichkeitsrechten der Bürger umgegangen wird. Trotz ungeklärter Rechtslage wurden tausende Fahrzeughalter heimlich durch die Polizei überprüft“, kritisierte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in Schwerin, Gino Leonhard. Einem Bericht der „Ostsee-Zeitung“ zufolge waren bei einem halbjährigen Test in der Region Anklam die Kennzeichen von 73.000 Autos elektronisch erfasst und überprüft worden. In 17 Fällen war die Polizei dabei gesuchten Straftätern oder Versicherungsbetrügern auf die Spur gekommen. Landesinnenminister Lorenz Caffier (CDU) wies die Kritik zurück. Die Landespolizei greife mit dem Einsatz des automatischen Kennzeichenlesegerätes nicht unzulässig in Persönlichkeitsrechte ein. Das Landespolizeigesetz stelle sicher, „dass sogenannte Nichttrefferfälle sofort nach dem Datenabgleich unwiderruflich gelöscht werden“, betonte der Minister. Eine flächendeckende Kontrolle von Fahrzeugen habe es zudem nicht gegeben. Caffier bezeichnete das Erfassungssystem als „ein geeignetes Mittel, die Arbeit der Polizei zum Beispiel bei der Suche nach gestohlenen Fahrzeugen wirksam zu unterstützen“. Der Einsatz erfolge offen und damit für jeden Verkehrsteilnehmer erkennbar. Ganze 17 Treffer bei 73.000 registrierten Fahrzeuge stellen dagegen nach Ansicht Leonhards den Einsatz der automatischen Kennzeichenerfassung in Frage. „Aufwand und Nutzen stehen ganz offensichtlich in keinem Verhältnis. Es ist mehr als bedenklich, ob so ein schwerer Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt ist, um Autodiebstähle oder ähnlich minderschwere Straftaten aufzuklären“, erklärte der Oppositionspolitiker. Er forderte Caffier auf, den Einsatz der Kennzeichenerfassung sofort zu stoppen. Zahlreiche Gutachten, etwa vom ADAC, sowie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hätten bereits den massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bürger kritisiert. Das automatische Kennzeichenlesegerät wurde laut Caffier im Nordosten erstmals im Sommer 2007 während des G8-Gipfels in Heiligendamm genutzt. Um weitere Erfahrungen damit zu gewinnen, sei die Polizeidirektion Anklam für den Zeitraum vom 15. Dezember 2008 bis zum 15. Juni 2009 mit einen Pilotversuch beauftragt worden. Nur wenn ein Fahndungstreffer vorliege, werde das Fahrzeug registriert und durch Polizeibeamte angehalten. „Von allen anderen vorbeifahrenden Fahrzeugen werden keinerlei Daten gespeichert. Diese technische Sicherung kann auch nicht umgangen werden“, versicherte der Minister. Ein Missbrauch, etwa zur Erstellung von Bewegungsprofilen, sei ausgeschlossen. (dpa)
Debatte um elektronische Kennzeichen-Erfassung
Kritik an der massenhaften Erfassung von Auto-Kennzeichen im Grenzgebiet zu Polen