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Datenschutzbeauftragter nennt 3G-Pflicht für Arbeitnehmer vorstellbar

10.11.2021 09:15 Uhr
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Eine Abfrage des Impf- oder Teststatus der Beschäftigten durch den Arbeitgeber braucht eine sichere Rechtsgrundlage
© Foto: Eisenhans/Fotolia

SPD, Grüne und FDP planen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz, datenschutzrechtlich sei dies vorstellbar, so der Bundesdatenschutzbeauftragte.

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Berlin. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine generelle 3G-Pflicht am Arbeitsplatz durch gesetzliche Änderungen für möglich. „Die weitergehende oder sogar pauschale Abfrage des Impf- oder Teststatus der Beschäftigten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber braucht eine Rechtsgrundlage, die noch geschaffen werden muss“, sagte Kelber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Eine gesetzliche 3G-Pflicht am Arbeitsplatz ist aber grundsätzlich datenschutzrechtlich vorstellbar.“

SPD, Grüne und FDP planen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Sie würde bedeuten, dass Beschäftigte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind.

Viele Fragen noch ungelöst

Die Umsetzung einer verpflichtenden 3G-Regelung müsse „datenschutzfreundlich ausgestaltet werden“, sagte Kelber. Die Arbeitgeber könnten demnach darauf verzichten, den Unterschied zwischen Impf-, Genesenen- oder Test-Status zu kennen. „Erforderlich sind klare, rechtssichere Regelungen, die das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschäftigten und den Infektions- beziehungsweise Gesundheitsschutz verhältnismäßig in Ausgleich bringen.“ (dpa)

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