Dem Kläger war in der Vergangenheit wegen Alkoholmissbrauchs seine Fahrerlaubnis entzogen worden. Er erwarb daraufhin in Tschechien eine neue Fahrerlaubnis, ohne dort einen Wohnsitz zu haben und ohne die dortigen Behörden darüber aufzuklären, dass er in Deutschland wegen seines Alkoholproblems als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen wird. Nachdem er erneut wegen Alkoholmissbrauchs auffällig wurde, forderte die Fahrerlaubnisbehörde zunächst ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten (MPU, „Idiotentest“). Als dieses ausblieb, entzog sie die tschechische Fahrerlaubnis. Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Die Richter des Verwaltungsgerichts Stade sahen im Entzug der Fahrerlaubnis keine Verletzung europäischen Rechts: Wenn bereits zwei negative Eignungsgutachten aus der Vergangenheit vorlägen und der Betroffene erneut im Straßenverkehr auffalle, dürfe die Behörde eine erneute MPU anfordern. Bleibe diese aus, könne auch eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen werden. (pop) Verwaltungsgericht Stade Urteil vom 16. August 2006 Aktenzeichen: M 1 A 2642/05
Das Urteil der Woche: Entzug der EU-Fahrerlaubnis rechtens
Eine Behörde braucht die offensichtliche Umgehung deutschen Rechts nicht hinzunehmen.