Mit dem Teilschiedsspruch wurden demnach die Anträge der D.Logistics auf Feststellung der Wirksamkeit über die Verträge zur Einbringung eines 40 prozentigen Geschäftsanteils an der InfraServ Logistics und die Verpflichtung der Infraserv GmbH & Co. Höchst KG, an der noch erforderlichen Kartellanmeldung mitzuwirken, abgewiesen. Zugleich hat sich das Schiedsgericht für die Entscheidung über die von der D.Logistics hilfsweise geltend gemachten Ansprüche auf Leistung einer Bareinlage auf die von Infraserv gezeichneten Aktien von mindestens 10 Millionen Euro für zuständig erklärt. Eine Entscheidung über diese Anträge erfolgt gesondert zu einem noch nicht feststehenden Zeitpunkt, so die Mitteilung des Unternehmens weiter. Grund für den Streit ist ein 2001 vereinbartes Joint Venture, an dem D.Logistics 40 Prozent des Grundkapitals und 51 Prozent der Stimmrechte halten sollte. Dazu sollten die Hofheimer 40 Prozent der Infraserv-Tochter Infraserv Logistics erwerben und mit eigenen Aktien bezahlen. Im März 2002 trat Infraserv von der Vereinbarung zurück, weil die D.Logistics-Aktie stark an Wert verloren hatte, und daher die Vergütung nicht mehr angemessen wäre. D.Logistics in dem Schiedsverfahren beantragt, dass Infraserv für die gezeichneten Aktien eine Bareinlage von wenigstens zehn Millionen Euro leistet.
D.Logistics verliert im Schiedsverfahren gegen Infraserv
Wie der Logistikdienstleister D.Logistics bekannt gab, hat das Schiedsgericht in dem Schiedsverfahren mit Infraserv GmbH & Co. Höchst KG einen Teilschiedsspruch und einen Zwischenentscheid erlassen hat.