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Bußgelder: Zusammenarbeit mit der Schweiz

20.10.2023 08:45 Uhr | Lesezeit: 2 min
Zwei gleich große Stapel Euro-Münzen stellen symbolisch die Gleichbehandlung dar
Das grenzüberschreitende Eintreiben von Bußgeldern soll deutlich vereinafcht werden
© Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com

Der Bundestag hat den Weg freigemacht, damit Bußgelder aus der Schweiz in Deutschland – und umgekehrt – bald leichter eingetrieben werden können.

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Deutsche, die in der Schweiz als Falschparker oder Raser auffallen, können künftig zuhause mit mehr Nachdruck zur Kasse gebeten werden. Das Gleiche gilt für Eidgenossen, die in Deutschland gegen Verkehrsregeln verstoßen. Der Bundestag verabschiedete in der Nacht zum Freitag, 20. Oktober, einen Gesetzentwurf zur grenzüberschreitenden polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit mit der Schweiz. Er regelt die Zuständigkeit und das Verfahren einschließlich des Rechtsschutzes für Vollstreckungshilfeersuchen neu, was das Eintreiben von Bußgeldern vereinfachen soll.

Die Bußgelder für Verstöße wie zu schnelles Fahren oder Falschparken sind in der Schweiz erheblich höher als in Deutschland. Wer in Deutschland zum Beispiel bis zu zehn Stundenkilometer zu schnell unterwegs ist, muss dafür 20 Euro (außerorts) und bis zu 30 Euro (innersorts) zahlen, dies ohne Auslagen und Gebühren. In der Schweiz sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von sechs bis zehn Kilometern innerorts 120 Franken (circa 127 Euro), außerorts 100 Franken (circa 106 Euro) und auf Autobahnen 60 Franken (circa 63 Euro) fällig.

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