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Bundestag macht Weg frei für selbstfahrende Autos

31.03.2017 12:38 Uhr
Bundestag macht Weg frei für selbstfahrende Autos
Bei Unfällen im automatisierten Modus soll künftig nicht der Fahrer oder Halter, sondern der Hersteller haften
© Foto: Daimler

Der Bundesrat hat einen Rechtsrahmen für das hoch- oder vollautomatisierte Fahren verabschiedet. Danach liegt die Haftung beim Hersteller, wenn das System steuert.

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Berlin. In Autos auf deutschen Straßen sollen Computer künftig Fahrfunktionen übernehmen dürfen – der Mensch am Steuer muss aber immer wieder eingreifen können. Die hochautomatisierten oder vollautomatisierten Systeme müssten jederzeit zu übersteuern oder zu deaktivieren sein, heißt es in einem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der großen Koalition verabschiedet hat. Die Regeln müssen der entsprechenden Änderung im Straßenverkehrsgesetz noch durch den Bundesrat. Der Gesetzentwurf stellt klar, dass der Betrieb von Kraftfahrzeugen mittels hoch- und vollautomatisierter Fahrfunktion „im Rahmen der bestimmungsgemäßen Verwendung“ zulässig ist.

Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte: „Wir ermöglichen damit, dass der Fahrer während der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen darf, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“ Die „Rückübernahme“ des Lenkrads wird dann vorgeschrieben, wenn der Computer dazu auffordert oder wenn die automatisierte Fahrfunktion gestört wird, zum Beispiel durch einen geplatzten Reifen. Für Nachweise in Zweifelsfällen muss das automatisierte Fahrzeug einen Datenspeicher haben – ähnlich der „Blackbox“ bei Flugzeugen.

Das Parlament konkretisierte die zunächst vorgesehene Vorgabe, dass Fahrer „rechtzeitig“ zum Beispiel durch ein Ton- oder Lichtsignal aufgefordert werden müssen, wieder selbst zu fahren. Nun müssen die Systeme dies „mit ausreichender Zeitreserve“  vor Abgabe der Steuerung signalisieren. Geregelt sind in dem Gesetz auch Haftungsfragen: „Wenn der automatisierte Modus das Fahrzeug steuert, liegt die Haftung beim Hersteller“, dagte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Damit zusammenhängend ist die Frist für die Speicherung von Daten des Fahrgeschehens von geplant drei Jahren auf sechs Monate abgesenkt worden, es sei denn, das Auto war in einen Unfall verwickelt. (dpa/ag)

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