Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt von diesem Dienstag an Klagen von Ausbaugegnern. Sie befürchten starke Lärmbelästigungen durch das künftige Drehkreuz und wollen die Nachtfluggenehmigung für die neue Start- und Landebahn Süd kippen. Die 290 Millionen teure Trasse war Voraussetzung für die Ansiedlung der Posttochter DHL. Dem Gericht liegen 35 Klagen vor. Für die mündliche Verhandlung hat es drei Musterklagen ausgewählt und zunächst zwei Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil wird im November erwartet. Eine erste Entscheidung in dem Streit hatten die Bundesrichter im vergangenen Jahr im Eilverfahren getroffen. Damals hatte der zuständige 4. Senat zunächst keinen Anlass für einen Baustopp gesehen. Die öffentlichen Interessen für den Ausbau seien so gewichtig, dass der zu erwartende nächtliche Fluglärm hinzunehmen sei, hieß es im Beschluss vom Mai 2005. Ausschlaggebend war insbesondere die Schaffung zahlreicher Arbeitsplätze und die Verbesserung der Wirtschaftsstruktur. Im Hauptsacheverfahren entscheiden nun die Richter, ob sie bei dieser Auffassung bleiben können. Dabei stehen vor allem Fragen zum Lärmschutz im Mittelpunkt. Der Flughafen hat bislang für Schallschutzmaßnahmen rund 60 Millionen Euro eingeplant.
Bundesrichter überprüfen Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle
Der Ausbau des Flughafens Leipzig/Halle zum internationalen Drehkreuz steht vor seiner letzten Hürde.