Leipzig/Göttingen. Das Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag grünes Licht für den Weiterbau der „Südharzautobahn“ A 38 gegeben. Die Leipziger Richter wiesen zwei Klagen von Naturschützern aus Niedersachsen und Thüringen gegen die Ost-West-Verbindung ab. Bei den Planfeststellungsverfahren sei nicht gegen EU-Naturschutzrecht verstoßen worden, urteilte der zuständige 4. Senat. Für den von der Bürgerinitiative geforderten Stopp der Bauarbeiten gebe es keine Gründe. Die A 38 soll als „Verkehrsprojekt Deutsche Einheit“ die A 7 bei Göttingen mit der A 9 bei Halle verbinden.(Az.: BVerwG 4 A 32.02 und 4 A 4.03) Die Kläger reagierten empört auf das Urteil. Eine Frau beschimpfte den Senatsvorsitzenden Stefan Paetow als „Naturzerstörer“. Die Verkehrsminister von Niedersachsen, Walter Hirche (FDP), und Sachsen- Anhalt, Karl-Heinz Daehre (CDU) begrüßten die Entscheidung. Jetzt bestehe Planungssicherheit für die Bundesländer und ein wichtiges Verkehrsprojekt Mitteldeutschlands könnte fertig gestellt werden. Die «Südharzautobahn» soll über Friedland bei Göttingen (Niedersachsen), Nordhausen und Heiligenstadt (Thüringen) sowie über Halle (Sachsen-Anhalt) die Wirtschaftszentren im Ruhrgebiet mit der Industrieregion Leuna/Leipzig verbinden. (vr/dpa)
Bundesrichter geben grünes Licht für Südharzautobahn A 38
Klage wegen Verstoßes gegen EU-Naturschutzrecht abgewiesen