Bundesregierung will "toten Winkel" bei Lkw beseitigen

05.04.2004 10:01 Uhr

Staatssekretärin Iris Gleicke: "Dobli-Spiegel" löst Problem nicht wirklich

Berlin. "Die Bundesregierung nimmt das Problem des 'toten Winkels' im Rückspiegel großer Lkw sehr ernst." Das betonte Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, in Berlin. Lastwagenfahrer könnten beim rechts Abbiegen gerade Radfahrer häufig nicht im Rückspiegel sehen. Die Bundesregierung habe bereits im Jahr 2001 - zusammen mit den Niederlanden - eine Initiative bei der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der europäischen Vorschriften für Rückspiegel und andere Einrichtungen für die rückwärtige Sicht gestartet. Gleicke: "Für uns als das Transitland Nr. 1 in Europa macht natürlich nur eine Regelung auf europäischer Ebene Sinn." Die neue europäische Richtlinie ist im letzten Jahr verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2006 in Kraft. Sie schreibt unter anderem für neue Lkw mit über 7,5 Tonnen Gesamtgewicht sechs Spiegel vor: Hauptrückspiegel und Weitwinkelspiegel links und rechts, einen Nahbereichsspiegel über der Beifahrertür sowie einen Frontspiegel über der Windschutzscheibe. Die Bundesregierung setze diese Richtlinie so schnell wie möglich in nationales Recht um, sagte Gleicke. Der so genannte "Dobli"-Spiegel an niederländischen Lastwagen löst das Problem nach Gleickes Ansicht nicht ausreichend, weil er an anderer Stelle Nachteile mit sich bringt. Der Spiegel werde an der rechten vorderen Fahrzeugecke montiert und beeinträchtige die direkte Sicht durch die Windschutzscheibe auf die Straße. "So droht der Fahrer ein schräg vor dem Lkw stehendes Kind samt Fahrrad oder einen bis zu 1,75 großen Fußgänger zu übersehen", sagte die Staatssekretärin. Außerdem lasse sich der Spiegel an vielen Lastwagen nicht vibrationsfrei festmachen. "Dobli" oder vergleichbare zugelassene Systeme können installiert werden. Es sei jedoch schlicht nicht zu verantworten, Spiegel mit Nachteilen für die Verkehrssicherheit gesetzlich vorzuschreiben. (tp/gh)

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