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Bundesrat beschließt Alkoholverbot für Fahranfänger

06.07.2007 16:53 Uhr

Grünes Licht der Länderkammer: Alkohol ist ab 1. August für Fahranfänger tabu

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Berlin. Für Fahranfänger und junge Fahrer ist Alkohol am Steuer vom 1. August an absolut tabu. Wer dagegen verstößt, wird nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums mit bis zu 1000 Euro Bußgeld und zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht, nachdem der Bundestag schon im Mai Länderforderungen in das Gesetz eingearbeitet hatte. Bisher war nur von 125 Euro Bußgeld die Rede. Betroffen sind Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und generell junge Fahrer unter 21 Jahren. Bei Verstößen kann die Probezeit um weitere vier Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten bis zu 200 Euro angeordnet werden. Es bleibt ansonsten bei der allgemeinen Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, bezeichneten die Verschärfungen als wichtiges Signal für die Verkehrssicherheit. „Autofahren und Trinken sind nicht miteinander vereinbar“, sagte der Verkehrsminister. „Besonders bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Fahranfänger sind bislang noch nicht ausreichend für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert.“ Bätzing sagte dem Sender „N-TV“, jetzt müsse in einem ersten Schritt bei jungen Leuten das Bewusstsein geschaffen werden, absolut nichts zu trinken, wenn man sich ans Steuer setze. „Wir hoffen, dass sich dieses Gedankengut dann nachher auf die Gesamtbevölkerung überträgt.“ Ursprünglich hatte die Bundesregierung die 0,0-Promille-Grenze nur für die zweijährige Probezeit vorgesehen. Auf Drängen des Bundesrates wurde es aber neben der Probezeit auch an eine Altersgrenze gekoppelt. Die Länder hatten befürchtet, dass sonst immer mehr Jugendliche bereits mit 16 Jahren einen Moped-Führerschein machen, um mit 18 nach Erwerb des Auto-Führerscheins nicht mehr unter das Alkoholverbot zu fallen. (dpa)

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