DFS. Während Köhler die Bundesregierung zu einer weiteren rechtlichen Prüfung drängt, erklärte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am Mittwoch, „dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit die Verfassungsmäßigkeit unseres Entwurfs geprüft und bejaht hat“. Auf Ersuchen des Präsidialamtes werde es jedoch „noch einmal kurzfristig zu einer Stellungnahme der zuständigen Ministerien kommen“. Das für das Gesetz federführende Verkehrsministerium und als Verfassungsressort das Justizministerium erklärten, ihnen liege die Eingabe des Bundespräsidenten bisher nicht vor. Sie sei ans Kanzleramt gegangen, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums. Dieses habe das Gesetz geprüft und halte es für verfassungskonform. Eine Sprecherin des Verkehrsressorts wies Befürchtungen zurück, dass der Zeitplan der Privatisierung durch die Verzögerungen ins Schwanken geraten könnten. Das Staatsoberhaupt zögert seine seit Tagen erwartete Zustimmung zu dem Gesetz hinaus und verlangt eine rechtliche Prüfung, berichtete die „Financial Times Deutschland“. „In dem Fall hat der deutsche Bundestag bei seinen Beratungen erkennen lassen, dass er verfassungsrechtliche Risiken sieht“, zitiert das Blatt einen Sprecher des Präsidialamtes. Das Anhalten von Gesetzen durch den Bundespräsidenten ist selten, auch wenn die Grundgesetzprüfung zu seinen Aufgaben gehört. Die DFS-Privatisierung, die einen Verkauf von 74,9 Prozent der Anteile an private Investoren vorsieht, war im April vom Bundestag verabschiedet worden. Das Gesetz sei aber erst vor vier Wochen im Präsidialamt eingegangen, habe der Amtssprecher mitgeteilt.
Bundespräsident mit Bedenken gegen Privatisierungsgesetz für Flugsicherung
Bundespräsident Horst Köhler hat verfassungsmäßige Bedenken gegen das Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung (DFS).