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Bund und Länder einigen sich auf Bußgeldkatalog

16.04.2021 14:25 Uhr
Blitzer am Bielefelder Berg
Wer zu schnell fährt, muss künftig mehr zahlen
© Foto: Friso Gentsch/dpa/picture-alliance

Verkehrssünder müssen sich auf höhere Bußgelder beim Falschparken oder bei Geschwindigkeitsübertretungen einstellen.

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Bremen. Bund und Länder haben sich nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums auf einen neuen Bußgeldkatalog geeinigt. Der sieht in vielen Punkten eine deutliche Erhöhung der Bußgelder für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung vor. Die Einigung wurde demnach am Freitag bei der Verkehrsministerkonferenz (VMK) unter dem Vorsitz Bremens erzielt. 

Eine Auswahl der neuen Regeln: 

- Der allgemeine Halt- und Parkverstoß wird anstatt wie bisher bis zu 15 Euro mit einem Verwarnungsgeld bis zu 55 Euro geahndet.

 - Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.

 - Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.

 - Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.

 - Wer keine Rettungsgasse bildet oder die sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.

 - Lkw-Fahrer die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.

 - Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

 - Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.

 - Wer rast, muss mehr zahlen. Dabei gilt das Motto: Je schneller, desto teurer. Die Regelung für Pkw und innerorts:

  •  10 km/h zu schnell: künftig 30 statt 15 Euro
  •  11 km/h - 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
  •  16 km/h - 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
  •  21 km/h - 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro
  •  26 km/h - 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro
  •  31 km/h - 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro
  •  41 km/h - 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro
  •  über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro

Scheuer spricht von „Riesendurchbruch“

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bezeichnete die Einigung als einen „Riesendurchbruch“. Es handele sich um einen „sehr fairen Kompromiss“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die neuen Regeln seien einstimmig beschlossen worden und Fahrverbote vom Tisch, bestätigte das Bundesverkehrsministerium in einer ersten Reaktion. Zu Grunde lag ein Kompromisspapier der VMK-Vorsitzenden und Bremer Verkehrssenatorin Maike Schaefer (Grüne). 

Der Streit zog sich seit Februar vergangenen Jahres hin. Damals war die Änderung der StVO beschlossen, dann aber wegen eines Formfehlers wieder kassiert worden. Deshalb galten die alten Strafen weiter - was auch neue Regeln zum besseren Schutz von Radfahrern blockierte.

Die Einigung sei überraschend gekommen, aber am Donnerstagabend habe es gute Kamingespräche gegeben, hieß es aus Teilnehmerkreisen. (dpa)

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