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Bund fördert Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder

19.02.2021 17:08 Uhr
Lastenrad
Für Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder können Förderungen beim Bundesumweltministerium beantragt werden
© Foto: Wolfram Steinberg/dpa/picture-alliance

Ab März können Unternehmen Anträge zur Förderung umweltfreundlicher Logistik stellen, unter anderem werden E-Lastenräder gefördert.

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Berlin. Für Mikro-Depots und E-Lastenfahrräder können ab 1. März Förderungen beim Bundesumweltministerium (BMU) beantragt werden. Sie sollen Unternehmen beim Umstieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logistik helfen, den innerstädtischen Verkehr entlasten, die Luftqualität verbessern und CO2-Emissionen mindern. Die Förderprogramme richten sich laut Ministerium unter anderem an große Logistik-Unternehmen, Baumärkte, Möbelhäuser, mittelständische Unternehmen und Lieferdienste. Von der Förderung profitieren können private Unternehmen sowie Unternehmen mit kommunaler Beteiligung.

In einer ersten Stufe des zweistufigen Antragsverfahrens sind in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai aussagekräftige Projektskizzen einzureichen. In einem Auswahlverfahren anhand definierter Kriterien werden förderfähige Vorhaben ausgewählt und die Skizzeneinreicher zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Errichtung von Mikro-Depots wird unterstützt

Gefördert werden vielfältige Infrastrukturmaßnahmen zur Errichtung, Nutzbarmachung und Sicherung von Mikro-Depots, wie die Anschaffung von Containern, die bauliche Sanierung bereits bestehender Infrastruktur oder die Anschaffung spezieller Sicherheitstechnik sowie Maßnahmen zur Wahrung von Arbeitsschutz und Bauordnungsrecht. Die Skizzen zur Richtlinie nimmt der Projektträger Jülich (PTJ) ab 1. März 2021 entgegen. Die Richtlinie gilt bis 30. Juni 2024, die mögliche Förderhöhe beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderanträge zur Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vom 1. März 2021 bis zum 29. Februar 2024 entgegen.

Das BMU fördert zudem die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E Lastenfahrradanhänger) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad beziehungsweise Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. (ms)

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