München. Was gehört in einen Logistikvertrag? Diese Frage beantwortet der neue „Leitfaden zur Erstellung eines Logistikvertrages“, der kürzlich vom Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) herausgegeben wurde. Der in Zusammenarbeit mit der Kravac Logistic Versicherungs-AG und der R+V Versicherung AG sowie der SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG entwickelte Bauplan soll Transport- und Speditionsunternehmen bei der Gestaltung von individuellen Verträgen mit ihren Kunden helfen. Solche Verträge sind laut BGL vor allem dann notwendig, wenn Logistikdienstleister Aufgaben übertragen bekommen, die jenseits des reinen Transport- und Lagergeschäftes liegen und durch die bestehen Gesetze (BGB, HGB) und Regelwerke (AdSP und VBGL) nicht ausreichend geregelt sind. Der Leitfaden schlägt 32 Paragraphen für einen Mustervertrag vor. Die Broschüre liefert dazu Formulierungsvorschläge, optionale Klauseln und Erläuterungen. Außerdem findet sich in der Broschüre eine hilfreiche Auflistung von logistischen Tätigkeiten, mit einer Einschätzung, ob für diese üblicherweise ein Versicherungsschutz durch die allgemeine Verkehrshaftungsversicherung besteht oder nicht. Der BGL-Leitfaden erhebt im Gegensatz zu den am 30. März 2006 vom Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) veröffentlichten „Logistik AGB“ nicht den Anspruch, den Status von „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ erlangen zu wollen. So wird zum Beispiel auch keine Haftungssumme für speditionsunübliche Leistungen genannt, wie dies in den Logistik-AGB der Fall ist. Der Leitfaden liefert hier nur einen Textvorschlag, wo die Vertragsparteien die Haftungssummen selbst einsetzen müssen. Der 44 Seiten starke Din-A4-Leitfaden kann für 10,17 Euro beim BGL bezogen werden. http://www.bgl-ev.de/web/service/angebote_publikationen.htm.
Buchtipp der Woche: Leitfaden Logistikvertrag
Jeden Dienstag neu: der Buchtipp der Woche: Heute empfehlen wir den neuen „Leitfaden zur Erstellung eines Logistikvertrages“, der vom BGL herausgegeben wurde.