Brüssel lehnt deutsche Mauterstattung ab

25.01.2006 11:29 Uhr
mautkontrolle
© Foto: Verkehrsrundschau online

Erwartungsgemäß verwarf die EU-Kommission den deutschen Vorschlag zur Erstattung der LKW-Maut

Brüssel/Belgien. Die Europäische Kommission hat heute entschieden, dass die von Deutschland vorgeschlagene Regelung zur Erstattung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf deutschen Autobahnen mit den EU-Marktregeln unvereinbar ist. EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot begründete die ablehnende Haltung mit der möglichen Benachteiligung ausländischer Fuhrunternehmen. Nach dem deutschen Vorschlag sollte der Mautaugleich mit einem Gesamtvolumen von 600 Millionen Euro über eine Teilerstattung der Mineralölsteuer laufen. Diese Maßnahme verstoße nach Ansicht der Kommission gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung von EU-Bürgern, da diese seltener in Deutschland tanken und insofern weniger von einer Mauterstattung profitieren würden. Ferner haben die deutschen Behörden nach Ansicht Barrots die Notwendigkeit nicht nachgewiesen. Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) hatte bereits vergangenen Montag erklärt, er erwarte eine Ablehnung des deutschen Vorschlags durch die EU-Kommission. Das Mautsystem als solches wird von der Kommission ausdrücklich unterstützt. Ein streckenbezogenes Benutzungsentgelt führe zu einer kostengerechteren Nutzung der Verkehrsinfrastruktur, die ein wichtiges Ziel der EU-Verkehrspolitik darstelle. In der Entscheidung der Kommission werde daher nicht die Maut an sich abgelehnt, sondern das Mauterstattungssystem in der von den Behörden vorgesehenen Form, da es eine Ungleichbehandlung ausländischer Lastkraftwagen beinhalte. Die Kommission stellt in ihrer Begründung fest, dass die Verknüpfung der Mautermäßigung mit der Höhe der in Deutschland entrichteten Verbrauchssteuern eine unterschiedliche Behandlung von in Deutschland und im Ausland tankenden Verkehrsunternehmern zur Folge haben würde. Diese Ungleichbehandlung sei sachlich nicht gerechtfertigt, da alle Verkehrsunternehmer, die Bundesautobahnen nutzen, sich objektiv in derselben Lage befinden. Ein Verkehrsunternehmer, der Bundesautobahnen befährt und im Ausland tankt, benutzt die deutsche Straßeninfrastruktur in genau derselben Weise wie ein in Deutschland tankender Verkehrsunternehmer. Barrots Sprecher Stefaan De Rynck forderte in einer anschließenden Pressekonferenz die Bundesregierung auf, neue Vorschläge mit nichtdiskriminierenden Inhalten vorzulegen. Dazu seien im Dialog zwischen Brüssel und Berlin verschiedene Optionen angesprochen worden. (sb/dw)

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