Frankfurt/Main. Die Transportunternehmer können zu viel gezahlte Gebühren der überhöhten Brennermaut zurück verlangen. Das geht nach Informationen des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus den Schlussanträgen hervor, die jetzt der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs im Vorabscheidverfahren auf Rückerstattung der Brennermaut gegen die österreichische Autobahnbetreibergesellschaft ASFINAG gestellt hat. Der Generalanwalt habe "unerwartet deutlich klargestellt, dass die höheren Mauttarife für die Gesamtstrecke der Brennerautobahn in Relation zu den Tarifen für Teilstrecken gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen". Dies stelle eine "Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs" zu Lasten der im Transitverkehr tätigen Unternehmen dar, die nur durch "Erstattung der diskriminierenden Abgaben beseitigt werden könne. Eine Entscheidung des Gerichtshofs erwartet der BGL in einigen Monaten. Sollte der EuGH den Anträgen des Generalanwalts folgen, was er meistens tue, müsste der Oberste Gerichtshof in Wien die auch von deutschen Transportgewerbe erhobenen Ansprüche auf Rückerstattung gegen die ASFINAG "zumindest dem Grunde nach anerkennen". (vr/jk)
Brennermaut: Generalanwalt am EuGH für Rückerstattung
"Überhöhte Gebühr verstößt gegen das Diskriminierungsverbot"