Dies gab der BGL in einer Pressemitteilung bekannt. Eine Überprüfung der aktuellen Vignettenregelungen in den Nachbarstaaten durch den Verband habe ergeben, dass nicht alle Gebührensysteme durch EU-Recht abgedeckt sind. So bestehe in Ungarn für gebietsfremde Unternehmen, die nur gelegentlich ungarische Straßen benutzen, keine Möglichkeit, diese Gebühr auch tageweise zu entrichten. Die kleinste Gebühreneinheit betrage zehn Tage. Unverhältnismäßig hoch im Vergleich zur Wochengebühr sei darüber hinaus die Tagesgebühr in Polen. Der BGL vermutet in diesen Fällen eine Benachteiligung von gebietsfremden Unternehmen und grenzüberschreitenden Verkehren, die mit geltendem EU-Recht nicht vereinbar wäre.
BGL zweifelt Rechtmäßigkeit von Vignettenregelungen in Osteuropa an
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) hat die EU-Kommission aufgefordert, die Vereinbarkeit bestehender Vignettenregelungen in den Beitrittsstaaten mit EU-Recht zu überprüfen.