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BGL will Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen

14.02.2019 14:40 Uhr
BGL will Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen
Der BGL fordert, eine Heimkehrpflicht für Lkw-Fahrer alle vier Wochen im ersten EU-Mobilitätspaket aufzunehmen (Symbolfoto) und dieses zügig zu beschließen
© Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/picture-alliance

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung unterstützt den Vorschlag, eine Heimkehrpflicht für Lkw-Fahrer ins EU-Mobilitätspaket aufzunehmen.

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Frankfurt am Main. Vor allem osteuropäische Lkw-Fahrer trinken laut Polizeiberichten an freien Wochenenden fern der Heimat zu viel Alkohol. Angesichts der jüngsten Ergebnisse von sonntäglichen Alkoholkontrollen auf Autobahnrastplätzen bei Lkw-Fahrern fordert der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL), die Ursachen zu bekämpfen. Der BGL unterstützt den Vorschlag der EU-Verkehrsminister, für Lkw-Fahrer eine Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen Einsatzzeit im ersten EU-Mobilitätspaket festzuschreiben. Derzeit steckt das Reformvorhaben im EU-Parlament fest.

Übermäßiger Alkoholkonsum osteuropäischer Fahrer

„Wir müssen das Problem übermäßigen Alkoholkonsums vorwiegend osteuropäischer Lkw-Fahrer an freien Wochenenden an der Wurzel packen und dürfen uns nicht mit der Symptombehandlung begnügen“, sagte BGL-Hauptgeschäftsführer Dirk Engelhardt am Donnerstag. Wer regelmäßig zu Hause bei seiner Familie sein könne, habe auch „keinen Grund, aufgrund sozialer Isolation zur Flasche zu greifen“. „Hier gehen faire Arbeitsbedingungen und Verkehrssicherheit Hand in Hand. Deswegen rufen wir die Europaabgeordneten auf, dem Vorschlag der EU-Verkehrsminister für eine Heimkehrpflicht nach spätestens vier Wochen Einsatzzeit zuzustimmen und die Abstimmung darüber nicht zu vertagen“, forderte Engelhardt.

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